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St. Goar
Der Hotelier bezeichnet sein Vorgehen selbst als „Königsweg“. Eigentlich ist es aber eine Flucht nach vorn. Denn was die Zukunft seines Vier-Sterne-Superior-Hotels angeht, liegt durch den Rechtsstreit derzeit vieles im Ungewissen.
Wie unsere Zeitung exklusiv berichtete, muss sich das Koblenzer Landgericht am 25. Oktober mit der Frage beschäftigen, wer der rechtmäßige ...
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