Das teilten Melanie Leonhardt und Philip Hirt am Wochenende in einer Presseinformation mit. Die Bürgerinitiative hatte sich an einem Stand in der Limburger Innenstadt bei den Bürgern bedankt, die sich beim Bürgerentscheid gegen das Taubentöten ausgesprochen hatten. Die 6559 Ja-Stimmen seien „ein starkes Zeichen für den Tierschutz“ gewesen. Allerdings hatte das Nein-Lager, das mit dem Taubentöten einverstanden ist, einen Vorsprung von fast 1000 Stimmen, was bei dem Entscheid 53,5 Prozent entsprach.
Limburger Stadttauben sollen getötet werden, um deren zu große Population möglichst schnell deutlich zu reduzieren. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:
Wer darf überhaupt Tauben töten, entweder im Auftrag eines Unternehmens oder einer Kommune? „Wer gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen will, benötigt eine Erlaubnis nach Paragraf 11 des Tierschutzgesetzes“, teilt der Sprecher des Landkreises, Jan Kieserg, mit. „Solche bundesweit anzuerkennenden Erlaubnisse beinhalten auch Nebenbestimmungen, die die erlaubten Tätigkeiten konkretisieren.“
Müssen ein Falkner oder ein Schädlingsbekämpfer einen Auftrag zum Taubentöten anmelden? Nach Angaben des Sprechers des Landkreises sind neben der Erlaubnis „darüber hinaus gehende Einzelgenehmigungen in der Regel nicht zusätzlich vorgesehen“, es sei denn, dies sei in der Erlaubnis extra benannt. „Der Erlaubnisinhaber kann somit im Rahmen der erlaubten Tätigkeit frei agieren und muss nicht für jeden Einzelfall nochmals eine Genehmigung einholen.“
Wie wird dann kontrolliert? Auch wenn eingefangene Tauben getötet werden sollen, muss sichergestellt sein, dass sie genügend Futter und Wasser haben. Das Kreisveterinäramt hat in der Regel keinen Überblick darüber, wo überhaupt Taubenfangschläge stehen, um diese bei Bedarf zu kontrollieren. „Sollte das Veterinäramt allerdings Hinweise erhalten, dass gegen Nebenbestimmungen der Erlaubnis gehandelt wird, kann eingegriffen werden“, teilt der Sprecher des Landkreises weiter mit.
Was kostet die Stadt Limburg das Taubentöten? Die beiden Taubenfangschläge sollen rund 11.000 Euro brutto kosten, also inklusive Mehrwertsteuer. Dazu kommt eine Pauschale: Ein heimischer Falkner hatte im Umweltausschuss im Herbst 2023 erklärt, er berechne pro Anfahrt, um die gefangenen Tauben abzuholen, zu töten und den Schlag sauber zu halten, 250 Euro. Wie viel es die Stadt pro Jahr kosten wird, soll in einer Ausschreibung geklärt werden. Nach zwei Jahren soll Bilanz gezogen werden.
Was plant die Stadt? Sie weiß um die Sensibilität des Themas und überlegt (auch aus Kostengründen), ob der Einsatz des Betriebshofs sinnvoll ist, wenn die beiden Taubenfangschläge in der Innenstadt aufgestellt sind. Die Mitarbeiter könnten so sicherstellen, dass die eingefangenen Tauben jeden Tag mit genügend Futter und Wasser versorgt werden. Auch der Einsatz einer Webcam erscheint möglich, nicht nur, um die eingefangenen Tauben immer im Blick zu haben, sondern auch aus Gründen der Sicherheit (Vandalismus).
Was wäre passiert, wenn der Bürgerentscheid erfolgreich ausgegangen wäre? Was die Taubenfreunde sich gewünscht hätten, wäre zumindest aus Sicht der meisten Stadtpolitiker auch dann nicht gekommen, wenn sich das Ja-Lager, durchgesetzt hätte. CDU, SPD und FDP sollen sich darin weitgehend einig gewesen sein, in diesem Fall kein städtisches Geld für betreute Taubenhäuser (Geburtenkontrolle durch Eieraustausch gegen Attrappen) freizugeben, weil sie vom Erfolg dieser Methode nicht überzeugt sind; nur die Grünen hätten sich dafür starkgemacht.
Welche Reaktionen gab es nach dem Bürgerentscheid? Mehrere Hundert kritische E-Mails seien bei der Stadt Limburg eingegangen, teilt auf Anfrage die Sprecherin der Stadt, Stefanie Kesper-Süß, mit; davon hätten sich nur zwei Absender positiv zum Taubentöten geäußert. Wie schon nach der politischen Entscheidung für das Taubentöten im November 2023 reagiert die Pressestelle inzwischen mit einer Pauschalantwort an alle, die ihren Unmut und ihr Unverständnis äußern. „Verständlicherweise“ gebe es „sehr unterschiedliche Auffassungen und Ihre Kritik gegen die beabsichtigte Tötung der Tiere“, heißt es in dem Schreiben per E-Mail. Aber: „Die nun getroffene Entscheidung ist auf dem demokratischsten aller Wege, einer direkten Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger, zustande gekommen.“ Der Stimmenunterschied sei deutlich. „Wir können nur an Sie appellieren, dieses Ergebnis zu akzeptieren.“