Energieeffizient sanieren für Unternehmer

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Andreas Minor
Andreas Minor Foto: WFG Rhein-Lahn

WFG Rhein-Lahn hilft beim Durchblick mit kostenfreier Erstberatung.

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Klimaneutralität, CO2-Einsparung und Energieeffizienz; Worte die im Koalitionsvertrag der – voraussichtlich ab nächster Woche – neuen Regierung zu finden, aber auch bereits 2019 aus den Friday-for-Future-Demos bekannt sind und über die auch oft im Alltag gesprochen wird.

Es sind wichtige Themenfelder, darin findet man sicher schnell Konsens. Die Herausforderung liegt darin, sie im eigenen Alltag zur Realität werden zu lassen und konkret ins Handeln zu kommen. Neben dem „Was und Wie“ sind auch „Mittel und Wege“ zu klärende Fragen.

Hilfreich kann der Kontakt zur Wirtschaftsförderungs- Gesellschaft Rhein-Lahn mbH sein. Wirtschaftsförderer Andreas Minor ist mit den aktuellen Förderprogrammen von Bund und Land bestens vertraut und steht für eine Beratung inklusive vieler Tipps und Netzwerk unseren Unternehmern im Rhein-Lahn-Kreis gerne zur Verfügung.

„Häufig ist Unternehmern gar nicht bewusst, dass es bis zu 45 Prozent Förderung in Form von Zuschüssen für Einzelmaßnahmen oder 50 Prozent bei ganzheitlichen Sanierungsmaßnahmen möglich sind“, so Minor, der auch stellvertretender Geschäftsführer der Gesellschaft ist.

Möglich sind diese Förderquoten im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die das Ziel verfolgen, durch Sanierung von Gebäuden dauerhaft Energiekosten einzusparen und damit das Klima schützen. Seit dem 01.07.2021 stehen sowohl attraktive Kreditvarianten mit Tilgungszuschuss oder reine Zuschüsse für Maßnahmen zur Verfügung. Die Abwicklung erfolgt bei der Kreditvariante über die KfW, bei der Zuschussvariante entweder über die KfW oder das Bafa.“

„Für Unternehmer ist das Programm „BEG Nichtwohngebäude“ mit Blick auf die Optimierung von Unternehmensimmobilien oder auch bei gezielten Einzelmaßnahmen sicher am interessantesten“, so Minor, der über langjährige Erfahrung als Bankkaufmann und hier auch im Firmenkundensegment verfügt.

Zuschüsse bis zu 50 Prozent sichern und in Nachhaltigkeit investieren

Ein kurzer Einblick in das attraktive Förderprogramm für „Nichtwohngebäude“ des BEG

Gefördert werden können a) Einzelmaßnahmen, b) ganze Neubauvorhaben oder c) das Optimieren/Sanieren gesamter Bestandsgebäude auf einen verbesserten Gebäude-Effizienzstandard. Für die Sanierung zu Effizienzgebäuden können bis zu 50 Prozent Förderung gezahlt werden.

Interessant ist, dass eine Förderung auch für Baudenkmale möglich ist.

Bei Neubau-, wie umfassenden Sanierungsmaßnahmen wird zusätzlich zur Effizienzgebäudeklasse eine „Effizienzgebäude-EE-Klasse“ erreicht, wenn erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme einen Anteil von mindestens 55 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen.

Für gesamthafte Vorhaben und Einzelmaßnahmen außer Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich, dessen Kosten allerdings ebenfalls förderfähig sind. „Komplexe Maßnahmen erfordern Fachknowhow“, so Minor, der die verbindliche Einbindung eines Experten hier begrüßt. „

Die Aufgabe dieses Experten ist die Entwicklung eines energetischen Gesamtkonzepts für den baulichen Wärmeschutz, und die energetische Anlagentechnik“, ergänzt Andreas Minor. Qualifizierte Experten sind zu finden unter www.energie-effizienz-experten.de

Die förderfähigen Einzelmaßnahmen sind unglaublich vielfältig. Förderfähig sind hier beispielsweise Sanierungen an der Gebäudehülle, hier beispielsweise auch Fenster, Türen, Tore, Dämmung der Gebäudehülle oder Sonnenschutzeinrichtungen. Gefördert werden kann Anlagentechnik, z. B. Innenbeleuchtungssysteme, Kältetechnik oder Maßnahmen zur Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inkl. Wärme- und Kälterückgewinnung. Ebenso förderfähig sind Anlagen zur Wärmeerzeugung, die unter bestimmten Voraussetzungen nochmals ergänzt werden können durch eine additive Austausch-Prämie für Ölheizungen. Auch werden Maßnahmen zur Heizungsoptimierung gefördert, die eine Erhöhung der Energieeffizienz des Systems zum Gegenstand haben.

Antragsteller können sowohl juristische als auch natürliche Personen sein, sowie Körperschaften oder Freiberufler. Ebenfalls ist eine Antragstellung sowohl für Eigentümer, Pächter oder Mieter möglich.

Ebenso kann die Förderung der BEG gemeinsam mit bzw. zusätzlich zu anderen Hilfen verwendet (kumuliert) werden.

Mehr Informationen finden Sie unter:

www.bafa.de / www.kfw.de (Kreditprogramm 263) oder zur Erstberatung bei Ihrer Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft im Rhein-Lahn-Kreis, bei Herrn Andreas Minor.