Für das Catering in der Rhein-Mosel-Halle hat Kenan Tayhus einen Exklusivertrag. Und doch kam er bei der Ministerkonferenz nicht zum Zuge.Foto: Sascha Ditscher
Der Streit um das Catering in der Rhein-Mosel-Halle wird offenbar keine rechtlichen Auseinandersetzungen nach sich ziehen, folgenlos dürfte er dennoch nicht bleiben. Folgen der Innenministerkonferenz noch weitere Ausnahmen vom Exklusivrecht?
Lesezeit: 3 Minuten
Von unserem Redaktionsleiter Ingo Schneider
Für die Bewirtung der dreitägigen Innenministerkonferenz, die am Freitag zu Ende ging, hatte nicht Kenan Tayhus, der sonst die Bewirtung in der Halle übernimmt, den Zuschlag erhalten, sondern der Partyservice Koblenz. Der Grund, den man seitens des Innenministeriums mitteilt: Man habe, wie üblich, vorab vier Angebote ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.