Manfred Ruch, stellvertretender Chefredakteur der Rhein-Zeitung
Foto: Jens Weber
Darf man gegen öffentliche Gelöbnisse der Bun- deswehr sein? Natürlich! Unser Grundgesetz schützt gerade die Meinungsfreiheit als ein besonders hohes Gut. Deswegen steht es jedem, auch jedem Abgeordneten, absolut frei, die Vereidigung von Rekruten im öffentlichen Raum zu kritisieren und ein Ende militärischer Rituale vor dem rheinland-pfälzischen Landtag zu fordern. Das ist das Schöne an einer Demokratie wie der unsrigen, die solche elementaren Freiheiten in der Verfassung schützt und zur Not auch gegen diejenigen verteidigt, die diese Rechte aushebeln wollen.
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Manfred Ruch kommentiert
Auch die sechs grünen Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtags, die besonders heftig "archaisch anmutende Militärrituale" kritisierten, haben nichts als ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen. Wer ihnen dies nehmen will, der rüttelt an den Grundfesten eben jenes Grundgesetzes, auf das Deutschland so stolz sein kann.
Meinungsfreiheit heißt aber nicht, dass ...
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