Koblenz
Urteil: Für Winzerschorle ist kein Winzer nötig

Koblenz - Eine Weinschorle darf auch Winzerschorle heißen - auch wenn sie nicht vom Winzer stammt. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden.

Lesezeit 1 Minute
Geklagt hatte ein Lebensmitteldiscounter, der das Getränk einer bayerischen Kellerei aus zugekauftem Wein und Wasser des dortigen Mineralbrunnens als Winzerschorle vertreibt. Rheinland-Pfalz hatte ein Verkaufsverbot verhängt, weil die Bezeichnung irreführend sei und gegen EU-Recht verstoße: Die Angabe Winzer dürfe es nur geben, wenn der Wein ausschließlich von Trauben aus dem eigenen Betrieb stamme.

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