Koblenz – Zwei Verfahren über die Fortdauer der Sicherungsverwahrung hat das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) an den Bundesgerichtshof weitergereicht.
Es bedürfe einer abschließenden Klärung, ob die beiden Männer aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) freizulassen sind, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts vom Mittwoch.