In Rheinland-Pfalz darf auf ausgewiesenen Waldzelt- sowie Trekkingplätzen gecampt beziehungsweise übernachtet werden. Aber auch im Notfall dürfen Wanderer im Schlafsack oder auf einer Isomatte im Wald ein Lager aufschlagen. dpa/picture alliance/Naturpark Schwarzwald, Jochen Denker
Das Ökosystem „Wald“ ist für alle da. Stimmt. Allerdings gibt es in puncto Campen ein Gesetz, das klar formuliert ist. Nicht ganz so deutlich ist festgehalten, ab wann jemand seinen Schlafsack oder seine Isomatte im Grünen auslegen darf.
Aktualisiert am 13. Januar 2025 13:45 Uhr
Nach dem tierischen Erlebnis von Wanderin Sofia Gelkhauri im Rheinbrohler Wald ist auf der Facebook-Seite unserer Zeitung eine Debatte darüber entbrannt, ob es wirklich „verboten“ ist, im Wald mit einer Hängematte oder in einem Schlafsack zu übernachten.