Rheinland-Pfalz
Zahlt Land bald auch Gymnasiasten den Schulbus?

 Rheinland-Pfalz. Dürfen Schüler der neuen Realschule plus kostenlos mit dem Schulbus fahren, während Eltern von Gymnasiasten zahlen müssen? Mit dieser Frage befasst sich der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz.

Lesezeit 2 Minuten

Rheinland-Pfalz. Dürfen Schüler der neuen Realschule plus kostenlos mit dem Schulbus fahren, während Eltern von Gymnasiasten zahlen müssen? Mit dieser Frage befasst sich der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz.

Die mögliche Konsequenz bei einem Nein: Entweder zahlen alle – oder keiner. Am Montag wurde im Gerichtshof darüber verhandelt, inwieweit sich Eltern an den Kosten für die Fahrt der Kinder zur Schule beteiligen müssen. Ein Familienvater aus dem Kreis Altenkirchen wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen das Schulgesetz. Dieses sieht vor, dass Eltern, deren Kinder ein Gymnasium oder eine Integrierte Gesamtschule (IGS) besuchen, für den Schulbus zahlen müssen, während Eltern von Schülern der neuen Realschule plus davon befreit sind. „Ich störe mich halt an der Ungleichbehandlung“, sagt der Kläger.

Dem Gesetzgeber steht bei finanziellen Förderungsbedingungen ein weiter Gestaltungsspielraum zu, hieß es in einer Stellungnahme der SPD-Landesregierung. „Für diese Differenzierung muss es sachgerechte Gründe geben“, betonte allerdings VGH-Präsident Karl-Friedrich Meyer. Der VGH traf nach der öffentlichen Sitzung noch keine Entscheidung. Sie soll den Beteiligten vor Weihnachten schriftlich zugestellt werden. „Was mach ich, wenn mein Kind in der Grundschule eine Empfehlung für das Gymnasium bekommt?“, fragte der Kläger. Er könne es doch nicht nur wegen der finanziellen Bedingungen auf die Realschule plus schicken.

Und er hat Zweifel, ob das dem Fördergedanken dient. Der Vater zahlt für jede seiner beiden Töchter, die ein Gymnasium besuchen, monatlich 21 Euro für Fahrten mit dem Schulbus an den Kreis. Er berichtete, dass auch andere Eltern in seinem Umfeld die Regelung für die Schülerbeförderung mit „Unbehagen“ betrachteten.

Die Kommunen sind verpflichtet, die Beförderung von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen, wenn ihnen der Schulweg ohne ein Verkehrsmittel nicht zuzumuten ist. Dabei geht es in erster Linie um die Übernahme von Fahrtkosten oder den Einsatz von Schulbussen. Eltern von Schülern des Gymnasiums und der IGS müssen nach dem Gesetz einen Eigenanteil beisteuern, sofern ihr Jahreseinkommen über 26 500 Euro liegt. Bei Alleinerziehenden sind es 22 750 Euro – plus 3750 Euro für jedes weitere Kind.

Die Regelungen stehen im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Realschule plus. Bis 2013 werden in ihr schrittweise unter anderem die Haupt- und Realschulen vereinigt. Bislang mussten nur die Hauptschüler nicht zahlen, weil deren Schulform nach Ansicht des Landes eine Art Grundversorgung mit Mindestschulabschluss darstellte. Mit der Reform übernehme nun die Realschule plus die Funktion der Hauptschule. Sie habe damit „Pflichtschulcharakter“, argumentiert die Landesregierung.

Von Tobias Goerke

Top-News aus der Region

Weitere regionale Nachrichten