Verteidiger von Peter S. schießen im Yeboah-Prozess am Koblenzer Oberlandesgericht gegen 51-Jährige
Yeboah-Prozess: Verteidigung kritisiert Hauptzeugin als „nicht glaubhaft“
Peter S. soll 1991 ein Flüchtlingsheim in Saarlouis angezündet haben. Der Angeklagte streitet die Vorwürfe ab.
picture alliance/dpa | Thomas Fr

Koblenz/Saarlouis. Die Anwälte von Peter S. haben die Hauptbelastungszeugin im Yeboah-Prozess am Koblenzer Oberlandesgericht am Dienstag als „nicht glaubhaft“ eingestuft.

Die 51-Jährige hatte einen Tag zuvor unter Eid ausgesagt, dass Peter S. 2007 auf einem Grillfest vor ihr damit geprahlt habe, das Flüchtlingsheim in Saarlouis-Fraulautern 1991 angezündet zu haben. Der Ghanaer Samuel Kofi Yeboah erlag nach dem Gebäudebrand seinen Verletzungen.

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