Im neuen Bundestag übernimmt Julia Klöckner das Amt der Bundestagspräsidentin. Als stärkste Fraktion steht der CDU dieses Amt traditionell zu, Parteichef Friedrich Merz nominierte dafür die Politikerin aus Bad Kreuznach. Vor ihrer Zeit als Bundeslandwirtschaftsministerin war Klöckner maßgeblich an der rheinland-pfälzischen Politik beteiligt, saß unter anderem jahrelang im Landtag. Viele Gemeinsamkeiten zwischen Land und Bund gibt es sicherlich, doch läuft die Wahl zum Landtagspräsidenten eigentlich genauso ab wie im Bundestag?
Mit ihrer Wahl zur Bundestagspräsidentin ist die 52-Jährige nun für die Ordnung im Parlament zuständig. Sie eröffnet und schließt die Sitzungen, erteilt den Abgeordneten das Wort, darf sie ermahnen und ihnen sogar das Wort entziehen. Damit bekleidet sie das zweithöchste Amt im Land, nur der Bundespräsident steht noch über ihr.
Wie werden die Präsidenten gewählt? Laut „ parlamentarischem Brauch“ hat die stärkste Fraktion das Recht, einen Kandidaten zu stellen – einen Anspruch darauf hat sie aber nicht. Marco Sussmann, Pressesprecher des rheinland-pfälzischen Landtags, erklärt den Ablauf: Es reicht eine Mehrheit der Stimmen, um als Präsident gewählt zu werden, sowohl in Mainz als auch in Berlin.
Im dritten Wahlgang gibt es Unterschiede zwischen Land und Bund
Sollte es im ersten Wahlgang keine Mehrheit geben, können in der zweiten Runde neue Bewerber vorgeschlagen werden. Bei Stimmgleichheit entscheidet in beiden Parlamenten das Los, das der amtierende Präsident zieht.
Die Geschäftsordnungen von Bund und Land weichen bei der Frage, wie es danach weitergeht, voneinander ab. Im Landtag kommen ab dem dritten Wahlgang die beiden Bewerber mit den meisten Stimmen in die engere Wahl. Im Bundestag kommt es darauf an, wie viele Bewerber zu diesem Zeitpunkt antreten wollen. Gibt es nur einen Bewerber, kann er mit einer Mehrheit gewählt werden. Bei mehreren Bewerbern gilt dasselbe wie im Landtag. Sollte es dann immer noch keinen Gewinner geben, sind sogar weitere Wahlgänge möglich.
Neben dem Parlamentspräsidenten werden immer auch seine oder ihre Stellvertreter, die Vizepräsidenten, gewählt. Wie viele Vertreter es sein sollen, ist in beiden Parlamenten nicht vorgeschrieben. Im Bund stehen jeder Fraktion mindestens eine Vizepräsidentin beziehungsweise ein Vizepräsident zu. In Rheinland-Pfalz gibt es diese Regelung hingegen nicht.

Obwohl die AfD-Bundestagsfraktion also ein Anrecht auf einen Vertreter hat, wurde bisher keiner ihrer Kandidaten vom Parlament gewählt. Schon mehr als 25 Mal hat sie es versucht, seit sie 2017 in den Bundestag eingezogen ist.
Im Landtag hat sie bisher nur einen Kandidaten für das Amt des Vizepräsidenten vorgeschlagen. In der konstituierenden Sitzung nach der Landtagswahl 2016 stellte die Fraktion Michael Frisch als Gegenkandidat für Barbara Schleicher-Rothmund vor. Die SPD-Politikerin bekam aber die nötige Mehrheit, weswegen sich eine Abstimmung über Frisch erübrigte. In der aktuellen Wahlperiode hat die Fraktionen keinen Kandidaten aufgestellt.