Alle Jahre wieder steht sie ins Haus – die Steuererklärung. Für viele eine ungeliebte Pflicht, für andere eine willkommene Chance auf bares Geld. Denn mit höheren Freibeträgen, angepassten Pauschalen und neuen Regelungen kann sich die Steuererklärung für zahlreiche Steuerpflichtige richtig lohnen. Wer seine Erklärung selbst erstellt und sich nicht von einem Steuerberater oder dem Lohnsteuerhilfeverein beraten lässt, hat dafür in diesem Jahr bis zum 31. Juli Zeit. Dennoch gilt: Je früher sie eingereicht wird, desto eher kommt auch eine mögliche Rückerstattung.
Nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Familien und Rentner profitieren 2024 von steuerlichen Neuerungen. Doch angesichts der vielen Änderungen stellen sich oft die Fragen: Was kann ich wo geltend machen? Welche Freibeträge gelten jetzt für mich? Und welche Ausgaben bringen zusätzliches Steuersparpotenzial?
Diese Experten beraten am Telefon
Antworten auf diese und viele weitere Fragen zur Einkommensteuererklärung 2024 geben die Experten der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz (SBK) am heutigen Dienstag von 17 bis 19 Uhr am Lesertelefon unserer Zeitung. Unsere Experten sind:
- Ralf Nick, Steuerberater und Vizepräsident der SBK: Tel. 0261/892-291;
- Matthias Garrn, Steuerberater und Präsidiumsmitglied der SBK: Tel. 0261/892-292.
Die wichtigsten Informationen haben wir vorab für Sie zusammengestellt: Der Grundfreibetrag steigt im Jahr 2024 auf 11.784 Euro für Ledige, bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich dieser Betrag auf 23.568 Euro. Auch Familien profitieren: Der Kinderfreibetrag wird auf insgesamt 6612 Euro je Kind erhöht – das entspricht 3306 Euro pro Elternteil. Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf beträgt zusätzlich je Kind 1464 Euro. Zudem können Alleinerziehende einen Entlastungsbetrag in Höhe von 4260 Euro für das erste Kind geltend machen. Dieser steigt pro weiteres Kind um 240 Euro.

Für Arbeitnehmer bleiben die im vergangenen Jahr angehobenen Werte größtenteils bestehen. Sie profitieren auch 2024 von einem Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1230 Euro. Auch die Home-Office-Pauschale bleibt bei 6 Euro pro Tag bei maximal 210 Tagen, was einen Höchstbetrag von 1260 Euro ergibt. Dieser Betrag kann auch für ein häusliches Arbeitszimmer ohne Einzelnachweis angesetzt werden. Wer höhere beruflich bedingte Aufwendungen hat – etwa durch Fortbildungen oder Fahrtkosten – kann diese weiterhin zusätzlich zum Pauschbetrag geltend machen.
Rentner dürfen sich ebenfalls über Verbesserungen freuen: Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten entfällt weiterhin, sodass ein unbegrenzter Hinzuverdienst möglich bleibt – unabhängig vom Erreichen des regulären Rentenalters. Neu ist außerdem, dass der steuerpflichtige Anteil der Rente langsamer steigt: Für Neurentner 2024 beträgt er 83 Prozent statt wie ursprünglich geplant 84 Prozent.

Der Sparerpauschbetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen bleibt auch für das Jahr 2024 bei 1000 Euro für Einzelpersonen und 2000 Euro bei Zusammenveranlagung. Für Anleger in thesaurierende Investmentfonds – beispielsweise ETFs – fällt auch weiterhin die sogenannte Vorabpauschale an. Diese stellt eine fiktive Ertragsbesteuerung dar, die jährlich zum Jahresanfang erhoben wird, selbst wenn keine Ausschüttungen erfolgt sind.
Beiträge zur Altersvorsorge können weiterhin vollständig als Sonderausgaben abgezogen werden. Zudem bleiben haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich attraktiv – bis zu 20 Prozent der Aufwendungen können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.
Wer zu diesen und weiteren Steuerthemen rund um seine Einkommensteuererklärung Fragen hat, kann einen der Steuerexperten am Lesertelefon kontaktieren. Übrigens: Für eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung gewährt der Gesetzgeber vier Jahre Zeit. Erklärungen können also noch bis zum Jahr 2021 zurück eingereicht werden und mindern nachträglich die Steuerlast. Julia Eckelt