Land fordert Schadenersatz
Wer zahlt für die Folgen der Amokfahrt in Trier?
Das Land muss Schmerzensgeld an Polizisten nach der Amokfahrt nicht übernehmen (Archivbild)
Das Land muss Schmerzensgeld an Polizisten nach der Amokfahrt nicht übernehmen (Archivbild)
Harald Tittel/dpa

Mehrere Polizisten sind seit dem 1. Dezember 2020 dienstunfähig. Das Land klagt nun gegen den Halter des Tatfahrzeugs. Ein Urteil wird am 18. September verkündet. 

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Der Mann, der mit seiner Amokfahrt durch die Trierer Fußgängerzone so viel Leid angerichtet hat, hatte sich das Auto, das er als Waffe nutzte, von einem Bekannten geliehen. Muss dieser Dritte nun für Schäden aufkommen, die anderen durch das Verbrechen entstanden sind?

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Rheinland-PfalzJustiz

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