Alterspräsident des rheinland-pfälzischen Landtags wird künftig nicht mehr der älteste Parlamentarier des Hauses, sondern der mit den meisten Abgeordnetenjahren. Das sieht eine von den Ampelfraktionen sowie der CDU-Fraktion initiierte Änderung der Geschäftsordnung vor. Arne Dedert/dpa
Eine konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags, geleitet durch einen AfD-Alterspräsidenten, hat im September für Schlagzeilen gesorgt. Das rheinland-pfälzische Parlament reagiert – und gibt sich neue Regeln, die woanders schon gelten.
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Künftig wird nicht mehr der älteste Landtagsabgeordnete als Alterspräsident die erste und damit konstituierende Landtagssitzung nach einer Wahl leiten, sondern der dienstälteste Parlamentarier. Entscheidend ist somit die Zugehörigkeit zum Mainzer Landtag.