Rheinland-Pfalz
Was der digitale Corona-Pass können soll: Zeitnah sollen Apps als Impfnachweis gelten
Ein digitaler Corona-Pass soll den Nachweis, ob man geimpft, getestet oder genesen ist, ganz unbürokratisch ermöglichen. Er soll EU-weit eingeführt werden und das Reisen erleichtern. Die deutsche Version CovPass soll bald an den Start gehen.
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Seit die Politik für vollständig Geimpfte, negativ Getestete und solche Menschen, die Covid-19 überstanden haben, Lockerungen der Corona-Einschränkungen beschlossen hat, steht die Frage im Mittelpunkt, wie ein solcher Status nachgewiesen werden soll. Im Jahr 2021, da ein Großteil der Menschen ein Smartphone sowieso stets dabei hat, bietet sich natürlich ein digitaler Nachweis an – und der soll wohl in den nächsten Wochen kommen.

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Deutschland arbeitet an der CovPass-App, die ebenso den Impfstatus als auch negative Tests und eine Genesung in gleicher Form nachweisen soll. Parallel dazu schraubt die EU an einer europaweit gültigen digitalen Lösung, dem „grünen Zertifikat“, das Reisen in der EU erleichtern soll. Wann was kommen soll, wie die Apps funktionieren und wie Menschen, die kein Smartphone haben, eine Impfung oder eine überstandene Infektion nachweisen – wir beantworten Fragen rund um den digitalen Corona-Pass:

Was heißt vollständig geimpft?

Als vollständig geimpft gelten in der Regel Menschen, die eine zweite Schutzimpfung gegen Covid-19 erhalten haben. Ausnahme ist der Impfstoff von Johnson & Johnson, bei dem nur eine Impfung notwendig ist. Er wird aber in Deutschland bisher nur selten verimpft. Für einen vollständigen Impfschutz ist entscheidend, dass die zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Erst nach dieser Zeitspanne ist der volle Impfschutz laut Bundesgesundheitsministerium gewährleistet.

Wie wird eine vollständige Impfung nachgewiesen?

Sie wird im Impfpass dokumentiert, jenem meist gelben Heftchen, das während der Pandemie eine solch große Aufmerksamkeit erfährt wie wohl selten zuvor. Was dabei wichtig ist, erklärt das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium so: „Die impfberechtigte Stelle dokumentiert für jede Impfung Datum, Wirkstoff und Chargennummer. Hieraus ergibt sich, ob eine Person als vollständig geimpft gilt.“ Wer seinen Impfpass nicht findet oder keinen besitzt, kann sich mit diesen Daten auch eine Impfbescheinigung ausstellen lassen. Für wen das nach zu viel Zettelwirtschaft klingt: Deshalb soll in Deutschland ein digitaler Impfnachweis namens CovPass kommen, in dem all diese Daten abgespeichert sind.

Was soll der digitale Impfpass können?

Der CovPass soll nicht bloß eine vollständige Impfung, sondern außerdem auch negative Corona-Testergebnisse und eine bereits überstandene Erkrankung dokumentieren. Auf einem einzigen Smartphone können zusätzlich auch die Nachweise von Partnern oder Kindern hinterlegt werden. Ein Nachweis mit dem gelben Impfpass ist allerdings weiterhin möglich – zumal die Nutzung des digitalen Impfpasses laut Bundesgesundheitsministerium freiwillig ist. Derzeit würden verschiedene Möglichkeiten geprüft, um auch nachträglich digitale Impfnachweise für alle jene zu erstellen, die bereits geimpft seien.

Wie soll das Prozedere ablaufen?

Offenbar soll, wer bereits vollständig geimpft ist, den nötigen QR-Code nachträglich per Post bekommen. Der Code kann dann auf Papier als Nachweis eingesetzt werden oder später mit der CovPass-App eingescannt und vorgezeigt werden. Wie genau das Prozedere ablaufen soll, ist noch nicht geklärt. Deutschlands Kassenärzte lehnen es jedenfalls ab, nachträglich Impfnachweise für Millionen in Impfzentren geimpfte Bürgerinnen und Bürger auszustellen, teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit. Das sei nicht zumutbar, dafür gebe es andere, sagt KBV-Chef Andreas Gassen der Deutschen Presseagentur: „Die Arztpraxis ist kein zweites Bürgeramt.“ Grundsätzlich sei man aber bereit, solche Nachweise für diejenigen auszustellen, die auch in der Praxis geimpft worden seien. Perspektivisch sollen darüber hinaus auch die Apotheker die Möglichkeit haben, nachträglich die Impfnachweise für die Bürger auszustellen – allerdings in der Apotheke direkt.

Ab wann können Geimpfte diesen Nachweis nutzen?

Das genaue Datum für den Start von CovPass ist noch offen, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sprach von Ende Juni. Auch die europaweit gültige digitale Lösung, die das Reisen in der EU erleichtern soll, sollte wohl bis dann stehen; der offizielle Start des europäischen Impfzertifikats wurde auf den 1. Juli festgelegt. Der deutsche digitale Impfpass orientiert sich an europäisch erarbeiteten Standards. „Dies soll gewährleisten, dass die Systeme unterschiedlicher Mitgliedstaaten gut zusammenarbeiten“, erläutert das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium auf Anfrage. So solle sichergestellt sein, dass der digitale Impfnachweis in anderen EU-Ländern auch elektronisch geprüft werden kann. Für die Entwicklung des deutschen CovPass wurden die Unternehmen IBM, Ubirch, govdigital und Bechtle betraut, herausgegeben wird die kostenfreie App über das Robert Koch-Institut.

Wie funktioniert der digitale Impfpass?

Unter anderem auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums ist die Funktionsweise von CovPass beschrieben. Sofort nach der Impfung wird nach diesen Angaben ein 2-D-Barcode in der Arztpraxis oder im Impfzentrum erstellt – also eines dieser kleinen schwarz-weißen, mit einer Datenmatrix hinterlegten Quadrate. Hier kommt dann die kostenlose App ins Spiel: Mit dem Smartphone braucht man den 2-D-Barcode dann bloß noch abzuscannen. Nun hat man das Impfzertifikat als QR-Code auf dem Smartphone gesichert.

In Deutschland soll das Zertifikat darüber hinaus auch in die Corona-Warn-App integriert werden. Das Impfzertifikat enthält laut Bundesgesundheitsministerium Informationen zum Impfstatus, den Namen des Geimpften sowie das Geburtsdatum. Die jeweiligen Dienstleister, die den Impfstatus überprüfen müssen, setzten hierzu eine Prüf-App ein.

Der Impfstatus könne damit – wie etwa ein Barcode eines Bahntickets – gescannt werden. Ist alles okay, wird ein grünes Signal angezeigt. Ein Lichtbildausweis muss allerdings immer zusätzlich zum digitalen Impfpass bereitgehalten werden.

Wieso ist ein Nachweis einer vollständigen Impfung denn überhaupt nötig?

Für vollständig Geimpfte und von Corona Genesene sind bundesweit die Beschränkungen gelockert worden. Für sie gelten beispielsweise die Kontaktbegrenzungen nicht mehr, sie müssen nicht mehr in Quarantäne, sollten sie Kontakt mit einem Infizierten gehabt haben, und immer mehr Staaten erlassen bereits geimpften Reisenden auch die Test- und/oder Quarantänepflichten.

Wie erfolgt der Impfnachweis für Menschen, die kein Smartphone nutzen?

Wie bisher. Wer kein Smartphone besitzt, kann sich mit dem Impfpass ausweisen. Darüber hinaus, erklärt das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium, „erhalten Personen, die kein Smartphone nutzen, ein Papierzertifikat“. Dieses kann man im Geschäft, im Restaurant oder wo auch immer der Impfnachweis gefragt ist, vorzeigen. Vorteil bei dieser Variante: Der Impfpass muss nicht mitgenommen werden – und kann so auch nicht verloren gehen. Die App soll übrigens dem Vernehmen nach diesmal auch auf älteren Smartphones laufen – anders als die Corona-App, was viel Kritik nach sich gezogen hatte. Bei den iPhones wird das Betriebssystem iOS 12 oder ein neueres vorausgesetzt, sodass alle Apple-Smartphones ab dem iPhone 5s kompatibel sind. Bei den Android-Smartphones läuft die Anwendung ab Version 6 („Marshmellow“), die im Herbst 2015 auf den Markt kam.

Was müssen Covid-19-Genesene beachten?

Genesene müssen sich laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) sechs Monate nach der Infektion einmalig impfen lassen, um als immun zu gelten. Um diesen Status belegen zu können, müssen sie nach Angaben des Mainzer Gesundheitsministeriums bislang sowohl einen Genesenennachweis – etwa ein ärztliches Attest – vorlegen als auch die Impfung nachweisen. Mit der App, erläutert das Ministerium, würden diese Aspekte gemeinsam abgebildet. Bei einer Überprüfung wird ein grünes Signal angezeigt, genau dieselbe Anzeige also wie bei einem vollständig Geimpften.

Wie sicher ist das Ganze hinsichtlich des Datenschutzes überhaupt?

Laut dem Robert Koch-Institut als Herausgeber der App werden an den geplanten CovPass hohe Ansprüche für den Schutz der Daten gestellt, es verweist aber auch darauf, dass die App nicht komplett anonym gehalten werden kann – schließlich müsse personalisiert der Impfschutz einer Person nachgewiesen werden. Angezeigt werden sollen demnach aber nur die nötigsten Daten: Impfstatus, Name und das Geburtsdatum. Die vollständigen Impfdaten werden nach diesen Angaben nur lokal auf dem Smartphone gespeichert, nicht serverbasiert – was in puncto Datensicherheit zu begrüßen sei. Zudem soll der QR-Code über eine starke Signatur geschützt und fälschungssicher sein.

Gibt es Kritik an der App?

Durchaus. Der Chaos Computer Club kritisiert beispielsweise unter anderem laut „Tagesschau“, dass der digitale Impfpass erst auf den Weg gebracht wird, wenn schon Millionen von Menschen geimpft sind. Das sei „typische deutsche Digitalkompetenz“. Da seien andere Länder schon weiter. Die Computerexperten haben auch Bedenken, was die Fälschungssicherheit des digitalen Nachweises angeht; Hacker könnten sehr wohl an die Daten gelangen. Auf der anderen Seite gilt aber: Auch die gelben Impfpässe können gefälscht werden. Die gängigste Masche: Betrüger beziehen die Informationen zu den Corona-Impfungen oftmals aus dem Internet. Anschließend verkaufen sie mit diesen Daten gefälschte Impfpässe mit Unterschrift, Arztstempel und Impfaufklebern. Die Bundesregierung warnt inzwischen davor, Fotos des Impfausweises nach einer Corona-Impfung in den sozialen Netzwerken zu teilen.

Worin unterscheidet sich der digitale Impfpass von dem EU-Impfpass?

Im Prinzip wollen beide Anwendungen das Gleiche: Als digitales Dokument sollen sie darüber Auskunft geben, ob ein Mensch vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet wurde. Der EU-Nachweis, auch „digitales grünes Zertifikat“ genannt, soll in allen EU-Ländern sowie Norwegen, Schweiz, Liechtenstein und Island zum Einsatz kommen; wohl um sich als geimpfte, genesene oder negativ getestete Person ausweisen zu können. Beim CovPass handelt es sich um die deutsche Umsetzung des „grünen Zertifikates“, die App soll aber kompatibel sein.

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