Wer vorab bestimmen möchte, wer in diesem Fall Entscheidungen über Finanzen, Gesundheit und andere Lebensbereiche treffen soll, kann eine Vorsorgevollmacht erteilen. Eine Patientenverfügung ergänzt diese Vollmacht sinnvoll. Karl-Josef Hildenbrand. picture alliance/dpa
Was passiert, wenn ich meine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann? Diese Frage treibt viele Menschen um – nicht nur ältere. Das zeigte das hohe Interesse an einer Telefonaktion der RZ und der Notarkammer Koblenz. Die Tipps und Hinweise.
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Vorsorgevollmacht – das klingt nach etwas, womit man sich eher nicht befassen will. Zumindest nicht jetzt, gerade, im Moment. Hat das nicht eh etwas mit Altwerden zu tun? Hat das nicht Zeit? Jein. Zwar greifen Vorsorgevollmachten häufig dann, wenn Menschen im fortgeschrittenen Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.