Großzügiges Übergangsgeld
Warum RLP seine Ex-Minister besonders üppig bezahlt
Rheinland-Pfalz ist beim Übergangsgeld für Minister, die aus dem Dienst ausscheiden, besonders großzügig. Die CDU würde das gern ändern.
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Nach ihrem Abgang gibt es für Minister in Rheinland-Pfalz besonders lange Geld vom Staat. Die CDU drängt auf Kürzungen. Doch die Regierungsfraktionen sträuben sich, an der Versorgung ihres Personals zu sparen.

Wenn Spitzenpolitiker aus ihrem Amt ausscheiden, erhalten sie Unterstützung vom Staat. Das sogenannte Übergangsgeld gibt es für ehemalige Bundes- wie auch für Landesminister. Dabei spielt keine Rolle, ob sie zurückgetreten sind oder entlassen wurden. Die Dauer der Zahlungen sorgt immer wieder für Diskussion – vor allem in Rheinland-Pfalz. Der Bund und die meisten anderen Länder zahlen ihren Ex-Ministern maximal zwei Jahre Übergangsgeld, um die Unabhängigkeit zu sichern und den Wiedereinstieg ins „normale“ Berufsleben zu erleichtern. In RLP gibt es für Ex-Spitzenpolitiker allerdings bis zu drei Jahre Geld vom Staat.

Die rheinland-pfälzische CDU will das ändern. Doch bislang sträubt sich die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP, an der üppigen Versorgung ihres Personals zu sparen. Die aktuelle Regel sei nicht geeignet, das Vertrauen der Bürger in die Politik zu stärken, kritisiert der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU, Helmut Martin. Aus Sicht der Christdemokraten sollte das Land künftig maximal noch zwei Jahre Übergangsgeld zahlen.

So funktioniert das Übergangsgeld in Rheinland-Pfalz

Dafür hatte die CDU sogar den Schulterschluss mit der Ampel gesucht. Dem Vernehmen nach soll es eine Handvoll Treffen zwischen dem Oppositionsführer und den Ampel-Fraktionen gegeben haben – ohne Erfolg. Daran soll auch die Regierung ihren Anteil gehabt haben.

Wenn die Amtsbezüge von Ministern in Rheinland-Pfalz enden, zahlt der Staat für den Übergang zunächst drei Monate das volle Gehalt. Danach gibt je nach Länge der Amtszeit bis zu drei Jahre die Hälfte, wobei Einkünfte aus anderen Jobs mit den Staatsleistungen verrechnet werden. Beispiel: Nach dem Rücktritt von Malu Dreyer im Sommer vergangenen Jahres errechnete die Staatskanzlei ein Übergangsgeld von 16.500 Euro brutto – für die ersten drei Monate. Danach erhielt Dreyer ihr Ruhegehalt.

Roger Lewentz trat im Oktober 2022 als Innenminister zurück, sein Landtagsmandat behielt er.
Frank Rumpenhorst. picture alliance/dpa

Anders bei Roger Lewentz, der bereits im Oktober 2022 in Folge der Flut-Aufarbeitung zurückgetreten war. Sein Landtagsmandat behielt er. Parallel hat er seitdem Anspruch auf Übergangsgeld – bis Oktober dieses Jahres. Die Regelung zum maximal dreijährigen Übergangsgeld gilt in RLP bereits seit 1993. In der Urfassung des Ministergesetzes von 1954 war es sogar möglich, maximal sechs Jahre lang Geld vom Staat zu erhalten.

In Berlin ist kürzlich die Diskussion aufgekommen, das Übergangsgeld für Bundesminister zu kürzen. Der Steuerzahlerbund schlägt eine Halbierung der Zahlungen auf maximal ein Jahr vor. Außerdem solle es kein Geld mehr geben, wenn Minister freiwillig ihr Amt abgeben. In Rheinland-Pfalz könnte trotz der bisher ablehnenden Haltung der Ampel noch Bewegung in die Sache kommen.

CDU will auch eine Karenzzeit einführen

Die CDU hat inzwischen einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Darin steht nicht nur die Forderung, das Übergangsgeld auf maximal zwei Jahre zu begrenzen. Für Ex-Minister soll künftig auch eine sogenannte Karenzzeit von 18 Monaten gelten. In dieser Zeit sollten ehemalige Mitglieder der Landesregierung anzeigen müssen, wenn sie einem neuen Beruf nachgehen. Entscheiden soll laut CDU-Vorschlag dann ein unabhängiges Gremium, ob womöglich Interessenkonflikte vorliegen. Auch diese Regelung gibt es im Bund und in vielen anderen Ländern.

Die Ampel-Fraktionen haben rhetorisch inzwischen etwas abgerüstet. Im Sommer vergangenen Jahres schlossen SPD, Grüne und FDP noch aus, das Ministergesetz zu ändern. Nun heißt es auf Anfrage, dass man sich mit den Fragen weiter beschäftigen werde – es gebe noch keine abschließende Position.

Gleich geblieben sind allerdings die Begründungen der Ampel-Fraktionen. Sie sehen eine mögliche Kürzung des Übergangsgeldes als Benachteiligung bei der Versorgung ihrer Ex-Minister im Ländervergleich. Denn woanders würde früher und mehr Ruhegehalt gezahlt. Man müsse das „Gesamtgefüge“ der Versorgung betrachten.

Überzeugen ließe sich die Ampel wohl beim Thema Karenzzeit. Vor allem die Grünen halten eine solche Regelung für „sinnvoll“, die FDP zeigt sich eher skeptisch. Demnächst wird sich der Rechtsausschuss mit dem Gesetzentwurf der CDU beschäftigen.

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