Bis 2045 soll ganz Deutschland klimaneutral heizen. Der Weg dorthin führt über das Heizungsgesetz. Seit dem 1. Januar gelten die lange umstrittenen neuen Regelungen. Nach langem Hin und Her hatte die Bundesregierung das Gesetz an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Auch dieses Gesetz gilt seit Jahresbeginn. Die Wärmeplanung soll Eigentümer darüber informieren, ob sie in Zukunft mit einem Nah- oder Fernwärmeanschluss an ihrem Haus rechnen – und deshalb eventuell auf eine eigene Wärmepumpe verzichten können.
Welche neuen Heizungen noch erlaubt sind
Existierende Öl- und Gasheizungen dürfen grundsätzlich erst einmal weiter genutzt werden. Seit diesem Jahr dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten allerdings keine reinen Öl- und Gasheizungen mehr eingebaut werden – sie müssen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. In Bestandsbauten ist der Einbau neuer konventioneller Heizungen mit Einschränkungen noch möglich. Allerdings nur bis die kommunale Wärmeplanung fertig ist. Für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern – in der Region also nur die Stadt Koblenz – gilt das bis Mitte 2026; bis Mitte 2028 dann in allen kleineren Kommunen. In Rheinland-Pfalz fehlt zwar noch immer ein entsprechendes Landesgesetz, an den Fristen des Bundes wird dies aber nichts mehr ändern. Klimaschutzministerin Katrin Eder (Grüne) will die Pläne des Landes am Mittwoch skizzieren
Das Alter der Heizung ist die Grundlage
Wenn Hauseigentümer bald also klimaneutral heizen wollen, müssen sie sich mehr oder weniger zwischen einer Wärmepumpe oder Fernwärme entscheiden. Doch wann ist es sinnvoll, tätig zu werden? Die rheinland-pfälzische Verbraucherzentrale rät zunächst grundsätzlich: „Ruhe bewahren und eine Energieberatung einholen“. Die individuelle Entscheidung hänge vor allem vom Alter der Heizung ab, sagt Hans Weinreuter, Fachbereichsleiter Energie und Bauen bei der Verbraucherzentrale. „Verbraucher, die eine Öl- oder Gasheizung unter 15 Jahre besitzen, haben keinen Handlungsdruck.“ Diese könnten sich in Ruhe anschauen, ob auf lokaler Ebene Wärmenetze geplant werden. „Sie sollten lieber zunächst andere energiesparende Modernisierungsarbeiten durchführen“, so Weinreuter.
Neue Ölheizung ist eine „trügerische Ruhe“
Geht eine ältere Heizung kaputt oder muss repariert werden, ist eine Wärmepumpe aufgrund der hohen Fördergelder des Bundes derzeit eine attraktive Variante. Eine neue Öl- oder Gasheizung hingegen bringe nur eine „trügerische Ruhe“, sagt der Energieexperte. Denn ab 2029 müssen diese konventionellen Heizungen mit mindestens 15 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Man solle zudem nicht nur auf die Investitionskosten achten, sondern auch die steigenden CO2-Preise im Blick behalten, sagt Weinreuter.
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Nah- oder Fernwärmenetz vor allem in kleineren Kommunen ausgebaut wird, dürfte indes gering sein. Weinreuter von der Verbraucherzentrale schätzt, dass im ländlich geprägten Rheinland-Pfalz am Ende maximal 20 Prozent der Häuser mit Nah- oder Fernwärme versorgt werden könnten – eher weniger. „Der Rest wird eine Wärmepumpe brauchen“, sagt er. In einer Großstadt wie Koblenz kann geschaut werden, inwieweit die Wärme von Industrieanlagen sinnvoll genutzt werden kann. Möglicherweise spielt in der Stadt an Rhein und Mosel auch eine große Flusswärmepumpe eine Rolle, wie die Energieversorgung Mittelrhein (EVM) Ende vergangenen Jahres gegenüber unserer Zeitung in Aussicht gestellt hatte.
Lediglich ein Konzept
Offen ist bei der Wärmeplanung bis spätestens 2028 aber auch noch, wie zielgenau darin Aussagen für einen möglichen Anschluss getroffen werden können. Ein Blick in bereits fertige Wärmepläne anderer Städte zeigt, dass es hier eher um Quartiere oder Stadtteile und nicht um einzelne Adressen oder Häuser geht. Und: Die Wärmeplanung ist lediglich ein Konzept. Der Bau der Netze selbst – sollte er überhaupt für die Kommunen wirtschaftlich sein – würde viele weitere Jahre dauern.