Ermittlungen laufen
Wann steht Ursache für Hoteleinsturz in Kröv fest?
Im August 2024 stürzte in Kröv an der Mosel ein Hotel teilweise ein, zwei Menschen starben. Die Frage nach dem Warum ist noch ungeklärt.
Harald Tittel. picture alliance/dpa

Mehr als ein halbes Jahr ist seit dem Hoteleinsturz von Kröv vergangen. Die Frage nach dem Warum steht immer noch im Raum. Wann gibt es darauf eine Antwort?

Warum ist im August vergangenen Jahres ein Hotel in Kröv (Landkreis Bernkastel-Wittlich) eingestürzt? Die Frage bewegt seitdem nicht nur die Bewohner in dem Moselort, sondern auch die Überlebenden und die Angehörigen der bei dem Unglück Getöteten. Seit Monaten warten sie auf die Antwort.

Zwei Menschen starben bei dem Einsturz des Hotels, sieben waren stundenlang unter den Trümmern begraben. Hunderte von Einsatzkräften waren damit beschäftigt, die Überlebenden zu retten und die Toten zu bergen. Doch was hat dazu geführt, dass die mittlere Etage am späten Abend des 6. August komplett zusammengebrochen ist?

Gutachter im Einsatz

Die Staatsanwaltschaft Trier hat im Rahmen eines Todesermittlungsverfahrens einen Gutachter damit beauftragt, die Ursache für das Unglück herauszufinden. Wochenlang war der Experte vor Ort zugange, untersuchte Trümmerteile, nahm Proben aus den verbauten Materialien. Ein aufwendiges Verfahren. Und schließlich muss der Gutachter aus seinen Erkenntnissen die richtigen Rückschlüsse ziehen. Es geht schließlich auch darum, ob es einen Verantwortlichen für das Unglück gibt. Ob also der Einsturz hätte vermieden werden können oder nicht.

Für Ende März war mit dem fertigen Gutachten gerechnet worden. Doch noch immer liegt es den Ermittlern nicht vor, wie der Leitende Oberstaatsanwalt Peter Fritzen auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte. Er gehe davon aus, dass das Gutachten „alsbald“ vorgelegt werde. Einen genauen Termin, so Fritzen, könne er aber nicht nennen, „da die Staatsanwaltschaft hierauf keinen unmittelbaren Einfluss hat. Es ist abzuwarten, bis der Sachverständige das Gutachten fertiggestellt hat“, so der Leitende Oberstaatsanwalt. Sobald das Schriftstück der Staatsanwaltschaft vorliege, werde es ausgewertet. Danach würden die Medien „in geeignet erscheinender Weise“ unterrichtet.

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