Warum ist im August vergangenen Jahres ein Hotel in Kröv (Landkreis Bernkastel-Wittlich) eingestürzt? Die Frage bewegt seitdem nicht nur die Bewohner in dem Moselort, sondern auch die Überlebenden und die Angehörigen der bei dem Unglück Getöteten. Seit Monaten warten sie auf die Antwort.
Zwei Menschen starben bei dem Einsturz des Hotels, sieben waren stundenlang unter den Trümmern begraben. Hunderte von Einsatzkräften waren damit beschäftigt, die Überlebenden zu retten und die Toten zu bergen. Doch was hat dazu geführt, dass die mittlere Etage am späten Abend des 6. August komplett zusammengebrochen ist?
Gutachter im Einsatz
Die Staatsanwaltschaft Trier hat im Rahmen eines Todesermittlungsverfahrens einen Gutachter damit beauftragt, die Ursache für das Unglück herauszufinden. Wochenlang war der Experte vor Ort zugange, untersuchte Trümmerteile, nahm Proben aus den verbauten Materialien. Ein aufwendiges Verfahren. Und schließlich muss der Gutachter aus seinen Erkenntnissen die richtigen Rückschlüsse ziehen. Es geht schließlich auch darum, ob es einen Verantwortlichen für das Unglück gibt. Ob also der Einsturz hätte vermieden werden können oder nicht.

Hoteleinsturz: Das weiß die Familie einer Verstorbenen über ihre letzten Stunden
Eigentlich sollte Marina Petri an dem Mittwoch vor sechs Wochen von ihrem Wanderurlaub an der Mosel wieder nach Hause kommen. Doch die 64-Jährige kam nicht mehr. Wir haben mit ihrem Sohn gesprochen.
Für Ende März war mit dem fertigen Gutachten gerechnet worden. Doch noch immer liegt es den Ermittlern nicht vor, wie der Leitende Oberstaatsanwalt Peter Fritzen auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte. Er gehe davon aus, dass das Gutachten „alsbald“ vorgelegt werde. Einen genauen Termin, so Fritzen, könne er aber nicht nennen, „da die Staatsanwaltschaft hierauf keinen unmittelbaren Einfluss hat. Es ist abzuwarten, bis der Sachverständige das Gutachten fertiggestellt hat“, so der Leitende Oberstaatsanwalt. Sobald das Schriftstück der Staatsanwaltschaft vorliege, werde es ausgewertet. Danach würden die Medien „in geeignet erscheinender Weise“ unterrichtet.