Statistik vorgestellt
Wachsende Sorgen trotz stabiler Gästezahlen
Obwohl es steigende Zahlen gibt, wachsen die Sorgen trotz stabiler Gästeanzahl in der Tourismusbranche.
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Steigende Kosten, stabile Gästeanzahl und wachsende Sorgen: Beim rheinland-pfälzischen Gastgewerbe bleibt die Lage vieler Betriebe weiterhin angespannt. Die Ursachen sind vielschichtig, weswegen Investitionen zunächst zurückhaltend geplant werden.

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Die wirtschaftliche Lage bleibt weiterhin angespannt, weswegen das rheinland-pfälzische Gastgewerbe zu Beginn der Sommersaison eine gemischte Bilanz zieht. Das zeigt eine Sonderauswertung der Konjunkturumfrage der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammer (IHK) Rheinland-Pfalz.

Nur 18 Prozent der Betriebe bewerten derzeit ihre aktuelle Geschäftslage als gut. Knapp die Hälfte spricht von einem zufriedenstellenden Verlauf, während ein Drittel die Situation hingegen als schlecht einstuft. Auch die Umsatzentwicklung könnte besser sein: Lediglich 14 Prozent der Unternehmen verzeichneten in den vergangenen zwölf Monaten ein Plus, 39 Prozent melden sinkende Einnahmen. Der Geschäftsklimaindex fällt mit 83,4 Punkten deutlich unter den Vorjahreswert (91 Punkte), wie die IHK mitteilt.

Steigende Lohnkosten und hohe Energie- und Rohstoffpreise

„Die steigenden Kosten nehmen vielen Betrieben die Luft zum Atmen“, warnt Jan Heidemanns, tourismuspolitischer Sprecher der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz. „Fast die Hälfte berichtet von einem Rückgang des Eigenkapitals, jeder vierte Betrieb kämpft mit akuten Liquiditätsengpässen. Das sind alarmierende Zahlen“, erläutert Heidemanns.

Die Ursachen für diese Entwicklung sind vielschichtig, betont die IHK in einer Pressemitteilung. Hohe Energie- und Rohstoffpreise, steigende Lohnkosten, anhaltender Arbeitskräftemangel belasten die Betriebe. Daher werden Investitionen zunehmend zurückhaltend geplant.

„Die Erholung ist erkennbar, die Gäste kehren zurück.“
Jan Heidemanns, tourismuspolitischer Sprecher der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz

Auch die touristischen Jahreszahlen, so die IHK, zeigen ein ähnliches Bild. Zwar verzeichnet Rheinland-Pfalz im Jahr 2024 mit rund 8,67 Millionen Gästen und 22,35 Millionen Übernachtungen einen weiteren Schritt aus dem pandemiebedingten Tief. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einem leichten Anstieg von 0,4 Prozent. „Die Erholung ist erkennbar, die Gäste kehren zurück“, so Heidemanns weiter. Doch trotz positiver Entwicklung bei den Besucherzahlen sank die Zahl der gastgewerblichen Betriebe in den vergangenen zehn Jahren um zehn Prozent.

„Die betriebliche Substanz bröckelt. Um die Zukunft der Hotellerie und Gastronomie nachhaltig zu sichern, braucht es dringend bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen“, macht Heidemanns deutlich. In vielen Kommunen sehe sich das Gastgewerbe mit der Einführung oder Ausweitung von Tourismusabgaben konfrontiert, was die Branche zusätzlich finanziell belastet. Insbesondere die Bettensteuer, die nicht zweckgebunden in den allgemeinen Haushalt fließt, lehnt die IHK-Arbeitsgemeinschaft ab. „Zudem ermuntern wir die Kommunen, schnell realisierbare Erleichterungen zu ermöglichen, wie beispielsweise eine Lockerung der Schließzeiten der Außengastronomie in den Sommermonaten“, führt Heidemanns aus.

Unterstützung für Betriebe der Hotellerie und Gastronomie

Die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz unterstützt Betriebe der Hotellerie und Gastronomie durch gezielte Maßnahmen und Beratung bei der Fachkräftesicherung, der Unternehmensnachfolge und Existenzgründung. Mit dem Arbeitgebernetzwerk „Working Family“ (www.working-family.de) wird beispielsweise das Ziel verfolgt, Betriebe des Gastgewerbe als attraktive Arbeitgeber sichtbarer zu machen und das Image der Branche zu stärken. Und das kostenfreie Ausbildungskonzept „Hoganext“ bietet dem Nachwuchs in gastronomischen Ausbildungsberufen zusätzliche Qualifikationsmöglichkeiten wie Fachseminare und Exkursionen an (www.ihk-rlp.de/hoganext).

Die Bettensteuer wird vom Übernachtungsgast zusätzlich zum Übernachtungspreis durch den jeweiligen Beherbergungsbetrieb erhoben und an die zuständige Stadt abgeführt. Rechtlich betrachtet handelt es sich bei der Bettensteuer um eine lokale Aufwandssteuer gemäß Artikel 105 Absatz 2a des Grundgesetzes (GG). Eine lokale Aufwandssteuer ist eine Steuer, die den besonderen finanziellen Aufwand einer Person für den Konsum oder die Nutzung bestimmter Leistungen erfasst.

Die Bettensteuer ist eine allgemeine kommunale Abgabe auf kostenpflichtige Übernachtungen in Einrichtungen wie Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen. Das eingenommene Geld dient der Finanzierung städtischer Aufgaben, einschließlich kultureller oder touristischer Angebote sowie der Unterstützung von städtischen Kultur- und Tourismusprojekten, Museen, Theatern und Veranstaltungen.

Keine einheitliche Regelung für die Bettensteuer

„Obwohl die Bettensteuer politisch dazu gedacht ist, kulturelle oder touristische Einrichtungen zu fördern, darf sie aus steuerrechtlicher Sicht nicht zweckgebunden verwendet werden“, erklärt Kerstin Gehring, Leiterin Bereich Kommunikation und Marketing bei der IHK Koblenz und ergänzt: „ Dies ist im Prinzip der Gesamtdeckung im Steuerrecht verankert. Steuern wie die Bettensteuer sind daher nicht an eine bestimmte Verwendung gebunden, sondern fließen in den allgemeinen Haushalt der Stadt.“

Besonders größere Städte haben die Bettensteuer eingeführt, da sie eine zuverlässige Einnahmequelle darstellt. Es existiert jedoch keine einheitliche Regelung oder Berechnungsgrundlage. Im Unterschied zum Gästebeitrag fließt das Aufkommen aus der Bettensteuer als örtliche Aufwandssteuer nicht zweckgebunden in den kommunalen Haushalt, um alle städtischen Ausgaben zu decken. Auch der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) spricht sich gegen die Bettensteuer aus.

Zahlreiche Besucher sitzen bei strahlendem Sonnenschein in einem Biergarten. Das sonnige Wetter lockte viele Menschen in die Ausflugsziele der Region (Symbolfoto).
Matthias Bein/picture alliance/dpa

Positiv sieht es bei den sommerlichen Temperaturen derzeit in der Außengastronomie aus, die eine wesentliche Rolle für die Attraktivität touristischer Angebote innehat. Gehring betont: „Sie trägt maßgeblich zur Sichtbarkeit gastronomischer Betriebe bei und wirkt durch ihre Offenheit und Atmosphäre anziehend auf Laufkundschaft“, und fügt hinzu: „Zusätzliche Sitzplätze im Außenbereich ermöglichen eine deutliche Umsatzsteigerung, insbesondere in der Hauptsaison und bei gutem Wetter, ohne dass bauliche Erweiterungen notwendig sind. Gleichzeitig erhöht sich der Erlebniswert für Gäste, da Außengastronomie häufig mit Ausblicken auf Sehenswürdigkeiten oder landschaftlich reizvolle Orte verbunden ist.“

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