Mainz. Eine leidgeprüfte Familie hat am Dienstag vor Gericht eine erste Genugtuung erfahren: Die Ehefrau und zweifache Mutter, die nach einem verhängnisvollen Versehen in einer Mainzer Schönheitsklinik seit drei Jahren im Wachkoma liegt, hat Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Das Landgericht Mainz hat die Haftungsansprüche in einem Grundurteil bestätigt. Über die Beträge und wie sie aufgeteilt werden, wird in einem ergänzenden Verfahren verhandelt.
Von unserer Redakteurin Claudia Renner
Der Vorsitzende Richter Rüdiger Orf machte deutlich, dass das Gericht eine Verantwortung nicht nur im speziellen Einzelfall sieht, sondern auch organisatorische Mängel in der Klinik. Gemeinschaftlich haften müssen die als Nachtwache eingesetzte damalige Medizinstudentin, die der 52-jährigen frisch operierten Patientin am Abend des 6.