Einer Lehrerin aus dem Westerwald wird vorgeworfen, ein kinderpornografisches Video besessen zu haben, im Herbst beginnt der Prozess gegen sie. Der Fall ist kompliziert, weil die Frau eigentlich nur helfen wollte. Bernd Weißbrod. picture alliance/dpa
Nach massiver Kritik der Justiz wird nach drei Jahren das Strafmaß fürs Verbreiten von kinderpornografischem Material erneut geändert. Damit kann eine Westerwälder Lehrerin neue Hoffnung schöpfen, die wegen eines kinderpornografischen Videos auf ihrem Handy Ärger mit der Justiz hat. Dabei hatte die Frau auch nach Ansicht von Ermittlern nur helfen wollen.
Der Bundestag senkte die Mindeststrafe von einem Jahr auf sechs Monate, für den Abruf und Besitz kinderpornografischen Materials auf drei Monate. Was gut gemeint war, habe zu zahlreichen Problemen bei der Strafverfolgung geführt, erklärte Justizminister Marco Buschmann (FDP).