Vor dem Verfassungsgerichtshof müssen Landesregierung und Landtag stundenlang den Sonderfonds gegen Pandemiefolgen verteidigen
Vor Verfassungsgerichtshof: Landesregierung und Landtag müssen Sonderfonds gegen Pandemiefolgen verteidigen
Kippt der VGH mit seinem Präsidenten Prof. Lars Brocker und seinem Vize Ulrich Mildner den milliardenschweren Corona-Fonds? Foto: dpa/Archiv
dpa

Rheinland-Pfalz. Im Kampf gegen die Folgen der Corona-Pandemie hat Rheinland-Pfalz trotz Schuldenbremse neben dem regulären Haushalt seinen Kreditspielraum erweitert – um etwa 1,1 Milliarden Euro. Dagegen ist die AfD-Landtagsfraktion vor den Verfassungsgerichtshof (VGH) gezogen, vor dem sich Landesregierung und Landtag gut drei Stunden lang verteidigen mussten.

Vor allem gegen den Rechnungshof. Denn der hält es nicht nur für „bedenklich“, dass unter anderem die Wasserstoffstrategie des Landes mit Geld aus dem Corona-Krisentopf bekämpft werden soll. Auch Klimaschutzprojekte stecken in dem Paket, mit dem sich die Landtagsmehrheit aus Sicht des AfD-Fraktionsvize Jan Bollinger selbst entmachtet hat.

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