Wer in Rheinland-Pfalz Beamter werden will, muss einen Diensteid leisten. Lehrer, Polizisten und Richter bekennen dadurch ihre Treue zum Grundgesetz und der Landesverfassung. Ist dieser Eid mit einer Mitgliedschaft oder gar aktiven Beteiligung in der AfD noch vereinbar? Seit der Einstufung der Partei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch den Bundesverfassungsschutz ist darüber eine Diskussion entbrannt. Und es gibt erste Hinweise, dass AfD-Mitgliedern im Staatsdienst Konsequenzen drohen könnten. Ebenso könnte es für sie schwerer werden, sich künftig noch als Lehrer oder Polizist zu bewerben.
Der Verfassungsschutz wirft der AfD in einem mehr als 1000 Seiten langen Gutachten vor, verfassungsfeindlich zu agieren. Die Behörde listet haufenweise Verstöße gegen die im Grundgesetz verankerte Menschenwürde auf. Kern des Problems aus Sicht der Verfassungsschützer ist das „ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis“ der Partei. Im Gutachten stehen Äußerungen von AfD-Politikern aus Rheinland-Pfalz, in denen Flüchtlinge als Raubtiere bezeichnet werden oder die Migration von Menschen aus Afrika nach Europa mit dem Eindringen fremder Tierpopulationen verglichen wird.
AfD klagt gegen Einstufung als rechtsextremistisch
Die AfD hat gegen die Einstufung als gesichert rechtsextrem geklagt. Seitdem liegt die Entscheidung des Verfassungsschutzes zwar auf Eis, an der Einschätzung der Behörde hat das aber nichts geändert. Sollte ein Gericht die Klage der AfD zurückweisen, könnte das Folgen für rheinland-pfälzische Mitglieder und vor allem Funktionäre der Partei im Staatsdienst haben. Solange das Verfahren noch läuft, wollen sich aktuell zwar weder das rheinland-pfälzische Innen- noch das Bildungsministerium zu genauen Konsequenzen für AfD-Mitglieder im Staatsdienst äußern. Innenminister Michael Ebling (SPD) kündigte kürzlich aber an, die Zügel bei Verfassungsfeinden enger zu ziehen.
Im Innenministerium wird derzeit eine neue Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue erarbeitet. Demnach muss künftig jeder Bewerber für den Staatsdienst vor der Einstellung versichern, keiner extremistischen Organisation anzugehören oder angehört zu haben. Auf einer schwarzen Liste sind diese Organisationen aufgeführt. Noch steht die AfD nicht darauf. Sollte das Gericht dem Verfassungsschutz aber recht geben, wäre auch die AfD eine solche extremistische Organisation. AfD-Mitglied sein und Polizist werden, wäre aus Sicht des Innenministeriums dann unvereinbar. „Zweifel an der Verfassungstreue verhindern die Einstellung“, sagte Ebling kürzlich im Innenausschuss.
Was Beamten mit AfD-Parteibuch drohen könnte
Bei Polizisten, die bereits verbeamtet sind, dürfte es aber schwieriger werden. Das Innenministerium kennt die Parteizugehörigkeit seiner Beamten nach eigenen Angaben nicht. Eine verpflichtende Offenlegung wäre verfassungsrechtlich problematisch. Eine reine Mitgliedschaft in der AfD würde womöglich ohnehin nicht ausreichen, um Beamte aus dem Dienst zu entfernen. Für ein Disziplinarverfahren müssten konkrete Handlungen oder Aktivitäten gegen die Verfassung nachgewiesen werden, sagte Ebling. Eine Kandidatur für die AfD für kommunale Gremien oder politische Ämter könnte da schon ausreichen. Entscheidend sei eine Einzelfallprüfung, so der Innenminister. Im Juni wollen die Länder auf der Innenministerkonferenz besprechen, wie sie künftig einheitlich mit Staatsdienern umgehen, die ein AfD-Parteibuch haben.
In der AfD sorgt die Diskussion offenbar für Unruhe. Nach Recherchen von „Report Mainz“ soll der Bundesvorstand der Partei eine Handreichung an Mitglieder verschickt haben, welche Konsequenzen drohen. Demnach gab es auch Handlungsempfehlungen, wonach Mitglieder mit ihren Äußerungen im verfassungskonformen Bereich bleiben sollten.

Was im geheimen AfD-Gutachten über RLP steht
Völkische Gesinnung, rassistische Tiervergleiche, Kontakte zu rechtsextremen Gruppen: Der Verfassungsschutz hat die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Führende AfD-Politiker aus RLP spielten eine wesentliche Rolle.
Gewerkschaft spricht sich für Prüfungen bei Lehrkräften aus
Die Lehrer-Gewerkschaft GEW hat sich am Wochenende ebenfalls für Prüfungen bei Lehrkräften ausgesprochen, wenn es den Verdacht auf eine AfD-Mitgliedschaft und gleichzeitige Verletzung des Eids auf das Grundgesetz gebe. Dafür brauche es auch Beschwerdestellen. In Rheinland-Pfalz müssen angehende Lehrer derzeit eine Erklärung abgeben, in der sie sich zum Grundgesetz bekennen und versichern, kein Mitglied einer verfassungsfeindlichen Organisation zu sein. Anders als bei Polizisten gibt es aber keine sogenannte Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Behörden.
Kritik an den GEW-Forderungen kommt aus der AfD. Die Gewerkschaft erwecke den Eindruck, die Indoktrinierung der Schüler durch rechtsextreme Lehrer sei ein zentrales Problem im Bildungssystem, sagte der Landtagsabgeordnete Joachim Paul. „Das lenkt offenkundig von den eigentlichen Missständen an unseren Schulen ab.“ seb

Wer überzeugen will, muss überzeugen
Das AfD-Gutachten des Verfassungsschutzes liegt auf dem Tisch – und mit ihm die Frage nach einem Verbot der Partei. Auch für Rheinland-Pfalz zeigt sich ein ungutes Bild. Chefredakteur Lars Hennemann hielte ein Verbot dennoch für den falschen Ansatz.