Die Geldstrafe, die der Schiffsführer des Unfallschiffs von Müden an der Mosel zahlen muss, beträgt 80 Tagessätze. Das hat die Staatsanwaltschaft Koblenz auf Nachfrage unserer Zeitung mitgeteilt. Die Höhe eines solchen Tagessatzes richtet sich nach dem Einkommen des Betroffenen – dazu, wie hoch er in diesem Fall ist, machte die Staatsanwaltschaft keine Angaben, da es sich dabei um persönliche Angaben handele.
Die Geldstrafe resultiert aus einem Strafbefehl gegen den Mann, der bereits rechtskräftig ist. Dem 27-Jährigen wurde vorgeworfen, die folgenreiche Kollision seines Schiffes am 8. Dezember verursacht oder vielmehr nicht verhindert zu haben. Das Schiff war ungebremst gegen die Schleusentore gefahren, was zunächst zu Stillstand, dann zu aufwendigen Reparaturarbeiten führte. Der Gesamtschaden wird auf 5,4 Millionen Euro geschätzt. Wer allerdings dafür aufkommen muss, ist laut Wasserstraßenverwaltung Gegenstand weiterer, derzeit noch außergerichtlicher Verhandlungen.

Schiffsführer muss Geldstrafe zahlen
Der 27-jährige verantwortliche Schiffsführer des Gütermotorschiffs, das im Dezember 2024 in die Schleuse in Müden gekracht war, muss eine Geldstrafe zahlen. Die Hintergründe.