Schleusencrash von Müden
Geldstrafe für Schiffsführer beträgt 80 Tagessätze
Der Unfall an der Schleuse Müden zog aufwändige Reparaturarbeiten nach sich. Schiffe wurden per Notschleusung "befreit".
Thomas Frey. picture alliance/dpa

Ein Schiff fährt ungebremst in die Schleusenkammer – und dann geht erst mal nichts mehr. Der Unfall auf der Mosel hat auch ein juristisches Nachspiel. Der verantwortliche Schiffsführer muss eine Geldstrafe zahlen. Wie hoch fällt sie aus?

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Die Geldstrafe, die der Schiffsführer des Unfallschiffs von Müden an der Mosel zahlen muss, beträgt 80 Tagessätze. Das hat die Staatsanwaltschaft Koblenz auf Nachfrage unserer Zeitung mitgeteilt. Die Höhe eines solchen Tagessatzes richtet sich nach dem Einkommen des Betroffenen – dazu, wie hoch er in diesem Fall ist, machte die Staatsanwaltschaft keine Angaben, da es sich dabei um persönliche Angaben handele.

Die Geldstrafe resultiert aus einem Strafbefehl gegen den Mann, der bereits rechtskräftig ist. Dem 27-Jährigen wurde vorgeworfen, die folgenreiche Kollision seines Schiffes am 8. Dezember verursacht oder vielmehr nicht verhindert zu haben. Das Schiff war ungebremst gegen die Schleusentore gefahren, was zunächst zu Stillstand, dann zu aufwendigen Reparaturarbeiten führte. Der Gesamtschaden wird auf 5,4 Millionen Euro geschätzt. Wer allerdings dafür aufkommen muss, ist laut Wasserstraßenverwaltung Gegenstand weiterer, derzeit noch außergerichtlicher Verhandlungen.

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