Schleusencrash von Müden
Geldstrafe für Schiffsführer beträgt 80 Tagessätze
Der Unfall an der Schleuse Müden zog aufwändige Reparaturarbeiten nach sich. Schiffe wurden per Notschleusung "befreit".
Thomas Frey. picture alliance/dpa

Ein Schiff fährt ungebremst in die Schleusenkammer – und dann geht erst mal nichts mehr. Der Unfall auf der Mosel hat auch ein juristisches Nachspiel. Der verantwortliche Schiffsführer muss eine Geldstrafe zahlen. Wie hoch fällt sie aus?

Die Geldstrafe, die der Schiffsführer des Unfallschiffs von Müden an der Mosel zahlen muss, beträgt 80 Tagessätze. Das hat die Staatsanwaltschaft Koblenz auf Nachfrage unserer Zeitung mitgeteilt. Die Höhe eines solchen Tagessatzes richtet sich nach dem Einkommen des Betroffenen – dazu, wie hoch er in diesem Fall ist, machte die Staatsanwaltschaft keine Angaben, da es sich dabei um persönliche Angaben handele.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region

Weitere regionale Nachrichten