Nach Schleusenunfall Müden
Schiffsführer muss Geldstrafe zahlen
Mitarbeiter des Wasser-und Schifffahrtsamtes bei der Reparatur der Schleuse in Müden.
Thomas Frey/dpa

Der 27-jährige verantwortliche Schiffsführer des Gütermotorschiffs, das im Dezember 2024 in die Schleuse in Müden gekracht war, muss eine Geldstrafe zahlen. Die Hintergründe.

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Es gibt Neuigkeiten zur juristischen Aufarbeitung des Schleusenunfalls in Müden (Kreis Cochem-Zell). Wie eine Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Koblenz unserer Zeitung auf Anfrage mitteilt, „hat die Staatsanwaltschaft den Erlass eines Strafbefehls bei dem Amtsgericht Sankt Goar wegen fahrlässiger Gefährdung des Schiffsverkehrs nach Paragraf 315a Strafgesetzbuch beantragt“.

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