Es gibt Neuigkeiten zur juristischen Aufarbeitung des Schleusenunfalls in Müden (Kreis Cochem-Zell). Wie eine Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Koblenz unserer Zeitung auf Anfrage mitteilt, „hat die Staatsanwaltschaft den Erlass eines Strafbefehls bei dem Amtsgericht Sankt Goar wegen fahrlässiger Gefährdung des Schiffsverkehrs nach Paragraf 315a Strafgesetzbuch beantragt“.
Dem 27-jährigen Beschuldigten werde vorgeworfen, als verantwortlicher Schiffsführer des Gütermotorschiffs am 8. Dezember 2024 ungebremst gegen die Schleusentore der Schleuse Müden gefahren und durch den Anstoß diese schwer beschädigt zu haben. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft geht ins Detail: „Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, seine Sorgfaltspflichten als Schiffsführer verletzt zu haben. Zum einen hätte er die Überwachung des Track-Piloten sicherstellen müssen, um ein jederzeitiges Eingreifen zu ermöglichen. Zum anderen hätte die Geschwindigkeit bei der Einfahrt in die Schleuse verringert werden müssen.“
Strafbefehl ist bereits rechtskräftig
Eine Sprecherin des Amtsgerichts St. Goar berichtet, dass besagter Strafbefehl wie beantragt erlassen und sogar schon rechtskräftig sei. „Inhalt des Strafbefehls ist ein Vergehen wegen fahrlässiger Gefährdung des Schiffsverkehrs nach Paragraf 315a Strafgesetzbuch. Es wurde eine Geldstrafe verhängt.“ Zur Höhe der Geldstrafe machte das Gericht keine Angaben.
Ein Strafbefehl unterscheide sich laut der Gerichtssprecherin dahingehend von einer Anklage, dass es sich bei einem Strafbefehlsverfahren um eine beschleunigte Art der Verfahrensführung in Fällen minderschwerer Kriminalität handele.
Der Erlass eines Strafbefehls sei nur möglich in Verfahren vor dem Amtsgericht, die ein Vergehen – nicht ein Verbrechen – zum Gegenstand hätten. Im Detail heißt es: „Es sind nur bestimmte Rechtsfolgen zugelassen, zu denen unter anderem der Erlass einer Geldstrafe gehört. Das Verfahren wird ohne öffentliche Hauptverhandlung durchgeführt. Der Angeklagte hat jedoch die Möglichkeit, durch Einspruchseinlegung die Durchführung der öffentlichen Hauptverhandlung zu erzwingen.“ Da der Strafbefehl nun aber schon rechtskräftig sei, sei das Verfahren vor dem Amtsgericht St. Goar abgeschlossen. Die Vollstreckung falle in den Aufgabenbereich der Staatsanwaltschaft, wird abschließend mitgeteilt.

Im Fokus der Aufarbeitung stand der 27-jährige Schiffsführer, der am Steuer des Güterschiffs war, als dieses am 8. Dezember in das Untertor der Moselschleuse in Müden krachte. Warum der 27-Jährige nicht eingegriffen hatte, habe laut Staatsanwaltschaft bislang nicht abschließend geklärt werden können. Hinweise auf eine Alkoholisierung oder Beeinflussung durch Drogen des Mannes habe es jedenfalls nicht gegeben.
Das mit 1500 Tonnen Schrott beladene Schiff war auf dem Weg zum Hafen Mertert in Luxemburg. Zum Zeitpunkt des Crashs soll es laut Auswertungen im Autopilot-Modus unterwegs gewesen sein – mit 12,2 Kilometern pro Stunde und ungebremst. Solange der Schiffsführer jederzeit eingreifen kann, ist sogenanntes teilautonomes Fahren via Autopilot auf der Mosel grundsätzlich erlaubt.
5,4 Millionen Euro Schaden – wer trägt ihn?
Nach dem Unfall war der Schiffsverkehr eine Weile vollkommen zum Erliegen gekommen. Mittels Notschleusungen wurden später mehr als 70 oberhalb der Schleuse liegende Schiffe „befreit“. Die Reparaturarbeiten gingen dann schneller über die Bühne als erwartet, sodass die Schleuse bereits Anfang Februar wieder ihren Regelbetrieb aufnehmen konnte.
Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in Bonn schätzt den an der Schleuse entstandenen Schaden auf 5,4 Millionen Euro. Doch wer kommt dafür auf? Ein Pressesprecher der Behörde teilt auf Anfrage mit: „Die außergerichtlichen Verhandlungen laufen noch, es gibt aber noch keine Einigung. Daher ist auch noch keine abschließende Entscheidung gefällt, ob und gegen wen es vor Gericht geht. Wenn es vor Gericht gehen sollte, dann wäre das Amtsgericht St. Goar-Moselschifffahrtsgericht zuständig.“