Letztlich wurden sie per Kurier nach Mainz gebracht und landeten am 9. September 2022 im Innenministerium. Jetzt wird bekannt: Die maximale Download- und Upload-Geschwindigkeit, also die Geschwindigkeit für das Herunter- und Hochladen von Dateien, für die Dienststelle der Polizeihubschrauberstaffel in Winningen betrug am 14. und 15. Juli 2021 während der Flutkatastrophe 10 Mbit pro Sekunde. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage des AfD-Fraktionsvorsitzenden Michael Frisch hervor.
Zum Vergleich: Laut Breitbandatlas der Bundesnetzagentur verfügen 95 Prozent der Haushalte in Rheinland-Pfalz über potenzielle Übertragungsraten von mehr als 50 Mbit pro Sekunde, im Landkreis Mayen-Koblenz, in dem Winningen liegt, können sogar 88 Prozent auf mehr als 100 Mbit zugreifen.
Wie das Innenministerium weiter informiert, betrug die maximale Download- und Upload-Geschwindigkeit beim Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums Koblenz 100 Mbit pro Sekunde, beim Lagezentrum im Innenministerium 125 Mbit pro Sekunde.
Ebling: Dienstliche E-Mails im Polizeieinsatz auf 10 Megabyte beschränkt
Nach Auskunft des Hauses von Innenminister Michael Ebling (SPD) ist die Datenmenge beim Versenden von dienstlichen E-Mails im Polizeinetz auf 10 Megabyte beschränkt. Die Hubschraubervideos aus der Flutnacht waren deutlich größer. Die Übertragung von dienstlichen Daten über private und sonstige öffentliche Anbieter, insbesondere über kommerzielle Cloud-Dienste und „WeTransfer“, sei aus IT-Sicherheits- und Datenschutzgründen nicht erlaubt, so das Innenministerium. Den Polizisten stünden dennoch „grundsätzlich mehrere technische Möglichkeiten“ zum Transfer von Dateien über 30 Megabyte zur Verfügung – zum Beispiel über die vom Landesbetrieb Daten und Information (LDI) bereitgestellten Dienste „LDI-Safe“ und „Landes-Sharepoint“ oder die sogenannte „Polizei-Cloud“.
Spannend: Bei all diesen Möglichkeiten gilt, dass dem Empfänger bestimmte Zugriffsrechte auf Gruppen beziehungsweise Ordner eingeräumt werden müssten, wie das Innenministerium mitteilt. Hierfür seien erweiterte Administratorenrechte nötig. Da diese Rechte zuvor nicht eingerichtet worden waren, „war eine Ad-hoc-Nutzung in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 nicht möglich“, heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage. Bedeutet: Eine Datenübermittlung von der Hubschrauberstaffel wäre, wenn nicht an einer nicht ausreichenden Internetverbindung, letztlich an Zugriffsrechten gescheitert. Zwischenzeitlich seien die nötigen Zugriffsrechte nun vergeben.
Michael Frisch sagt hierzu: „Die IT-Ausstattung und die Versandmöglichkeiten der Hubschrauberstaffel sind völlig aus der Zeit gefallen. Für eine krisenrelevante Kommunikationsschnittstelle reichen 10 Mbit pro Sekunde auf keinen Fall.“ Dass die Hubschrauberstaffel nur 10 Megabyte große Dateien per E-Mail hätte versenden dürfen, sei angesichts der Einsatzrelevanz „mehr als fahrlässig. Die anachronistische Digitalpolitik der Landesregierung hat hier möglicherweise Menschenleben gekostet“, kritisiert der AfD-Politiker scharf. Bastian Hauck