Prozess So begründet das Gericht das Urteil gegen Thorsten S.
Versuchter Totschlag in der JVA Diez: Lange Haft und anschließende Sicherheitsverwahrung für den Täter
Die brutale Attacke eines Gefangenen auf dessen Ehefrau im Besuchsraum der Justizvollzugsanstalt Diez hat ihren juristischen Abschluss vor dem Landgericht Koblenz gefunden. Das Gericht verhängte eine lange Haftstrafe und Sicherungsverwahrung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Foto: Uli Pohl
dpa

Koblenz/Diez. Thorsten S. schmuggelte eine Porzellanscherbe in den Besuchsraum der JVA Diez – und stach damit siebenmal auf seine Ehefrau ein. Jetzt hat ihn das Landgericht Koblenz wegen versuchten Totschlags zu acht Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Zudem ordnete es Sicherungsverwahrung an. Vom Vorwurf der Vergewaltigung sprach ihn die Kammer hingegen frei. Eine Entscheidung, über die sich der 36-Jährige zu freuen schien: Während der Urteilsverkündung präsentierte er sich mit einem Dauergrinsen.

Die Bluttat vom 2. November vergangenen Jahres löste bundesweit Entsetzen aus. Der Fall zog auch eine politische Debatte über mögliche Sicherheitsdefizite im Diezer Schwerverbrechergefängnis nach sich. Mittlerweile wurde der Besuchsraum so eingerichtet, dass die Beamten eine bessere Übersicht über die 170 Quadratmeter haben.

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