Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz ist bestandskräftig, kann also nicht mehr mit Rechtsbehelfen angefochten werden. Arne Dedert/dpa
Eine Mitgliedschaft in der „Jungen Alternative für Deutschland“ und ein kontroverser Roman haben dafür gesorgt, dass ein Nachwuchsjurist seinen Vorbereitungsdienst nicht am Koblenzer Oberlandesgericht durchlaufen darf. Details und Hintergründe.
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass eine Person, die zwar ihr erstes juristisches Staatsexamen erfolgreich abgelegt hat, jedoch die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, keinen Anspruch darauf hat, beim Oberlandesgericht Koblenz den juristischen Vorbereitungsdienst zu absolvieren.