Fehlende Verfassungstreue
Einstellung als Rechtsreferendar in Koblenz verweigert
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz ist bestandskräftig, kann also nicht mehr mit Rechtsbehelfen angefochten werden.
Arne Dedert/dpa

Eine Mitgliedschaft in der „Jungen Alternative für Deutschland“ und ein kontroverser Roman haben dafür gesorgt, dass ein Nachwuchsjurist seinen Vorbereitungs­dienst nicht am Koblenzer Oberlandesgericht durchlaufen darf. Details und Hintergründe.

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Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass eine Person, die zwar ihr erstes juristisches Staatsexamen erfolgreich abgelegt hat, jedoch die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, keinen Anspruch darauf hat, beim Oberlandesgericht Koblenz den juristischen Vorbereitungs­dienst zu absolvieren. Dies geht aus einer aktuellen Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts hervor.

Demnach wollte der Antragsteller nach dem Jurastudium als Rechtsreferendar in den juristischen Vorbereitungsdienst eintreten, was das Oberlandesgericht Koblenz „wegen fehlender Verfassungstreue des Antragstellers“ jedoch abgelehnt habe. Die Person wollte in der Folge gerichtlich erreichen, dass das Ausbildungsverhältnis doch noch zustande kommt. Dieser Antrag blieb jedoch erfolglos, wie das Verwaltungsgericht Koblenz nun mitteilt. Denn aus Vorschriften des Landesgesetzes über die juristische Ausbildung sowie des Landesbeamtengesetzes folge, dass die juristische Ausbildung am Leitbild einer dem Rechtsstaat verpflichteten Person zu orientieren sei.

Schwarze Menschen herabgewürdigt

Und demnach müssten sich Rechtsreferendare „durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen.“ Der Antrag­steller werde dem indes nicht gerecht. Von ihm verfasste und auch publizierte Texte belegten dies. So sollen in einem von ihm geschriebenen Roman schwarze Menschen durch menschenverachtende Bezeichnungen oder mit Affenvergleichen herabgewürdigt worden sein. In dem Buch werde laut Mitteilung etwa behauptet, dass ein namentlich genannter österreichischer Fußballspieler, der dunkel­häutig sei, kein Deutscher oder Österreicher sein könne.

In einem anderen Text soll der Antragsteller dem Bundesverfassungsgericht eine „Demontage des Volksbegriffs“ attestiert haben. Laut Mitteilung des Verwaltungsgerichts könne der vom Antragsteller vertretene Volksbegriff mit der Forderung nach einer „positiven Erneuerung Deutschlands“ nur als Forderung nach einer Umkehrung eines vermeintlichen „Bevölkerungsaustauschs“ verstanden werden.

Mitglied bei der „Jungen Alternative für Deutschland“

Der Antrag­steller soll ferner Mitglied bei der „Jungen Alternative für Deutschland“ und dem Verein „Ein Prozent e. V.“ gewesen sein. In beiden Organisationen, die das Bundesamt für Verfassungsschutz seit dem Frühjahr 2023 als gesichert rechtsextremistisch einstufe, soll er zumindest zeitweise herausgehobene Funktionen übernommen haben.

Aus Gründen wie diesen sei es „auch nicht ermessensfehlerhaft, dem nicht verfassungstreuen Antragsteller die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst zu versagen“, heißt es in der Mitteilung des Koblenzer Verwaltungsgerichts. Die Entscheidung sei bereits „bestandskräftig“, was bedeutet, dass sie nicht mehr mit Rechtsbehelfen angefochten werden kann.

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