Tipps zum Geldsparen
Abgabe der Steuererklärung lohnt sich für (fast) jeden
Wer seine Steuererklärung sorgfältig ausfüllt und rechtzeitig abgibt, kann sich unter Umständen über eine saftige Rückerstattung freuen. Am Lesertelefon unserer Zeitung gaben zwei Steuerberater jetzt viele wertvolle Tipps.
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Für wen lohnt sich die Abgabe einer Steuererklärung überhaupt? Diese Frage war nur eine von sehr vielen, die bei der RZ-Telefonaktion mit Experten der Steuerberaterkammer RLP gestellt wurden. Hier gibt es die Antworten – und Tipps zum Geldsparen.

Lesezeit 6 Minuten

31. Juli: Bis dahin muss sie gemacht sein, die Steuererklärung – zumindest, wenn man sich nicht steuerlich beraten lässt. Dass sich bereits jetzt viele mit dem oft leidigen Thema befassen, zeigte die Resonant auf die Telefonaktion unserer Zeitung, die wir in Zusammenarbeit mit der Steuerberaterkammer (SBK) Rheinland-Pfalz angeboten haben. Die Telefone liefen heiß. Am anderen Ende der Leitung: die Steuerberater Matthias Garrn, Präsidiumsmitglied der SBK, und Ralf Nick, Vizepräsident der SBK.

Viele Fragen betrafen die diversen Freibeträge und waren schnell beantwortet: Der Grundfreibetrag für das Jahr 2024 liegt bei 11.784 Euro für Ledige, bei zusammenveranlagten Ehepaaren bei 23.568 Euro. Der Kinderfreibetrag erhöht sich auf insgesamt 6612 Euro je Kind, 3306 Euro pro Elternteil. Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf beträgt zusätzlich je Kind 1464 Euro. Zudem können Alleinerziehende einen Entlastungsbetrag in Höhe von 4260 Euro für das erste Kind geltend machen. Dieser steigt pro weiteres Kind um 240 Euro.

Weitere Leserfragen kamen bunt gemischt aus verschiedenen Themenbereichen: von Rente, Pflege, Unterhalt und Vermietung bis hin zur richtigen Wahl der Steuerklasse und der allgemeinen Abgabepflicht. Die häufigsten und drängendsten Fragen haben wir hier zum Nachlesen zusammengestellt – natürlich auch die Antworten der beiden Experten:

Matthias Garrn
Kristina Schäfer/SBK Rheinland-Pfalz

Ich bin Arbeitnehmer und habe neben meinem Arbeitslohn keine weiteren Einkünfte. Bringt mir die Abgabe einer Steuererklärung überhaupt einen Vorteil?

Matthias Garrn: Eine freiwillige Abgabe lohnt sich oft bei hohen Werbungskosten und Sonderausgaben, wenn Spenden getätigt wurden oder wenn sich die Lebenssituation im Jahr verändert hat, beispielsweise durch Heirat, Umzug oder Jobwechsel. Als Arbeitnehmer steht Ihnen automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1230 Euro jährlich zu. Doch oft sind die tatsächlichen Kosten höher – und dann lohnt es sich, diese einzeln anzusetzen. Dazu zählen die Fahrtkosten zur Arbeit, die Anschaffung von Arbeitsmitteln, Kosten für Fort- und Weiterbildungen, Kosten für einen beruflich bedingten Umzug oder für einen Zweitwohnsitz (inklusive Fahrtkosten zum Hauptwohnsitz) sowie Kosten für ein beruflich genutztes Arbeitszimmer.

Ich wohne allein und habe keine Kinder – kann ich trotzdem Steuern sparen?

Ralf Nick: Absolut. Auch Alleinstehende ohne Kinder können zahlreiche Posten absetzen:

  • Werbungskosten für Arbeitnehmer: Fahrtkosten, Homeoffice, Arbeitsmittel, Weiterbildungen.
  • Sonderausgaben: Beiträge zu Renten- und Krankenversicherung, Spenden, Kirchensteuer.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 Prozent von max. 4000 Euro (also maximal 800 Euro), beispielsweise für Reinigungsservice, Gartenpflege, Fensterputzer.
  • Handwerkerleistungen: 20 Prozent von maximal 6000 Euro (also maximal 1200 Euro), beispielsweise für Reparaturen, Renovierung, Pflasterarbeiten.

Ich bin verheiratet und werde im Dezember eine Abfindung ausgezahlt bekommen. Können wir dazu unsere Steuerklassen im November von IV/IV auf III/V wechseln?

Nick: Ja, ein einmaliger Wechsel der Steuerklasse pro Jahr ist möglich. Gerade bei drohender Arbeitslosigkeit im Folgejahr kann es jedoch sinnvoll sein, dies frühzeitig zu tun, da Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld am Nettogehalt orientiert sind.

Mein Mann und ich verdienen ungefähr gleich viel. Welche Kombination der Steuerklassen ist für uns günstig, um möglichst wenig Steuern zu zahlen?

Garrn: Zunächst einmal: Die Wahl der Steuerklassen beeinflusst die Höhe der zu zahlenden Steuern nicht. Wer sich für eine unterjährig günstige Steuerklassenkombination entscheidet, die bei den Ehepartnern insgesamt zu einem monatlich höheren Nettolohn führt, erhält am Jahresende eine niedrigere Steuererstattung beziehungsweise höhere Nachzahlung. Umgekehrt führen Kombinationen, bei denen der Nettolohn etwas geringer ausfällt, am Jahresende in der Regel zu einer Rückzahlung.

Ich habe mich 2024 von meiner Ehefrau getrennt. Was ist steuerlich zu beachten?

Garrn: Bei Trennung ist der Wechsel der Steuerklasse wichtig – spätestens im Folgejahr muss diese gewechselt werden. Eventuelle Unterhaltszahlungen können steuerlich geltend gemacht werden und mindern so die Steuerpflicht. Auch ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann beantragt werden. Wer an den Ex-Partner Unterhalt zahlt, kann zudem jährlich bis zu 13.805 Euro als Sonderausgaben absetzen (Realsplitting), wenn der Empfänger schriftlich zustimmt und diese Einnahmen bei sich versteuert. Zusätzlich können Krankenversicherungsbeiträge übernommen und abgesetzt werden.

Ralf Nick
Stephanie Dario Eidens-Holl/SBK Rheinland-Pfalz

Ich vermiete Wohnraum und habe in einem Objekt die Heizungsanlage modernisiert. Kann ich diese Kosten steuerlich geltend machen?

Nick: Ja, die Kosten (abzüglich der erhaltenen Förderung) können sofort oder über fünf Jahre verteilt als Werbungskosten abgesetzt werden, solange es sich um ein Vermietungsobjekt handelt. Anders verhält sich die Lage bei Eigentümern selbst genutzter Immobilien. Hier dürfen bereits geförderte Maßnahmen – etwa durch Zuschüsse für klimafreundliches Heizen – nicht zusätzlich steuerlich berücksichtigt werden. Auch die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen greift dann nicht. Handwerkerkosten dürfen in solchen Fällen ebenfalls nicht mehr im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen abgezogen werden.

Meine Eltern haben mir bereits zu Lebzeiten ihr Haus übertragen, in dem sie noch leben. Als neuer Eigentümer habe ich dieses auf meine Kosten umfassend saniert. Welche Kosten kann ich daraus in der Steuererklärung geltend machen?

Nick: Leider ist hier ein steuerlicher Vorteil nicht möglich, da die Eltern das Haus weiterhin unentgeltlich bewohnen und damit keine steuerpflichtigen Einnahmen aus einer Vermietung entstehen. Es handelt sich aber auch nicht um eigengenutztes Wohneigentum des Kindes, sodass auch der Abzug der Handwerkerleistungen ausscheidet.

Ich habe 2024 eine Photovoltaikanlage installiert. Muss ich diese versteuern?

Nick: Nein. Seit 2023 sind PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern (bis 30 kWp) von der Einkommensteuer befreit, wenn sie auf selbst genutztem Wohnraum installiert sind. Es entfällt auch die Umsatzsteuer bei Anschaffung. Gewerbliche Nutzung oder eine Einspeisevergütung können hingegen Ausnahmen darstellen.

Meine Rente wurde im vergangenen Jahr erhöht. Muss ich nun Steuern zahlen?

Nick: Grundsätzlich sind Rentenerhöhungen voll steuerpflichtig. Nur der im Jahr der Festschreibung ermittelte steuerfreie Anteil der Rente bleibt dauerhaft steuerfrei. Trotzdem müssen nicht alle Rentner auch wirklich Steuern zahlen, denn bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren liegt der Grundfreibetrag derzeit bei 23.568 Euro pro Jahr. Allerdings sollte bedacht werden: Verstirbt ein Ehegatte, gilt ab dem übernächsten Jahr nur noch der Freibetrag für Alleinstehende. Im Todesjahr und dem Folgejahr bleibt jedoch noch der höhere Freibetrag bestehen.

Ich war im vergangenen Jahr für längere Zeit erkrankt und habe für zwei Wochen Krankengeld erhalten. Muss ich deswegen nun eine Steuererklärung abgeben?

Garrn: Wenn das Krankengeld die Grenze von 410 Euro übersteigt, muss – wie bei anderen Lohnersatzleistungen – eine Steuererklärung abgegeben werden. Eine Pflichtveranlagung besteht unter anderem auch bei Personen, die in dem jeweiligen Jahr mehrere Arbeitgeber gleichzeitig hatten oder Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro haben. Dies können beispielsweise Mieteinnahmen oder Einkünfte aus einer selbstständigen Nebentätigkeit sein. Auch Verheiratete mit der Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit Faktor sowie Personen, die Freibeträge über die Lohnsteuerkarte beantragt haben (zum Beispiel für Kinderbetreuung oder Werbungskosten), sind zu einer Abgabe verpflichtet.

Durch eine chronische Erkrankung und die gestiegenen Preise für Medikamente und Hilfsmittel habe ich immer höhere Kosten zu stemmen – sind diese absetzbar?

Garrn: Ja. Krankheitskosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen und können in der Steuererklärung entsprechend angegeben werden. Dazu gehören unter anderem Zuzahlungen zu Medikamenten, Fahrtkosten zum Arzt, Brillen, Zahnersatz und Hörgeräte sowie Pflegekosten. Die zumutbare Eigenbelastung liegt dabei je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl bei circa 1 bis 7 Prozent des Jahreseinkommens. Wird dieser Betrag überschritten, können die darüber hinaus gehenden Kosten steuerlich geltend gemacht werden.

Im vergangenen Jahr habe ich meine Mutter gepflegt und gleichzeitig unser Badezimmer behindertengerecht umbauen lassen. Kann ich diese Kosten gelten machen?

Nick: Ja. Pflegekosten sind für denjenigen, der sie trägt, außergewöhnliche Belastungen. Bei häuslicher Pflege durch Angehörige kann der Pflege-Pauschbetrag von bis zu 1800 Euro genutzt werden – ohne Einzelnachweis, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Aber auch Kosten für einen ambulanten Pflegedienst, Umbaukosten für barrierefreies Wohnen und Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Pflege, beispielsweise Fahrten zum Arzt oder Behördengänge, können geltend gemacht werden. Wer nicht zu Hause pflegt, sondern einen Eigenanteil für ein Pflegeheim zahlt, kann diesen ebenfalls angeben. Julia Eckelt

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