Verfassungsgericht: Nach Liebes-Aus muss Ex-Partner Nacktfotos löschen
Karlsruhe
Verfassungsgericht: Nach Liebes-Aus muss Ex-Partner Nacktfotos löschen
Private erotische Fotos des Partners müssen nach dem Ende einer Beziehung gelöscht werden. Das Bundesverfassungsgericht begründete jetzt sein Urteil vom Oktober.
dpa
Karlsruhe. Die Affäre geht in die Brüche, doch auf der Festplatte liegen noch jede Menge schlüpfrige Erinnerungen? Ex-Partner müssen Nacktfotos und Sexvideos von Verflossenen löschen, urteilte nun der BGH. Nicht nur Datenschützer stellen sich hinter die Entscheidung.
Von Nico Pointner (dpa)
Nacktfotos und Sexvideos – viel mehr blieb einem Mann nicht von seiner ehemaligen Liebschaft. Seine Verflossene wollte, dass er die intimen Aufnahmen löscht. Der Streit darum ging bis vor den Bundesgerichtshof. Die Karlsruher Richter haben nun entschieden: Die Fotos müssen vernichtet werden.