Berlin/Mainz - Deutsche Behörden haben seit Inkrafttreten des Vereinsgesetzes 1964 bereits 107 kriminelle oder extremistische Neonazi-Gruppen, islamistische Vereinigungen und Rocker-Banden verboten.
Berlin/Mainz – Deutsche Behörden haben seit Inkrafttreten des Vereinsgesetzes 1964 bereits 107 kriminelle oder extremistische Neonazi-Gruppen, islamistische Vereinigungen und Rocker-Banden verboten.
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums waren auch 15 rechtsextremistische Vereine darunter, die meisten Fälle betrafen aber Vereine extremistischer Ausländer.