Urteil: Rosenmontag kein Grund für verspätete Krankschreibung
Koblenz
Urteil: Rosenmontag kein Grund für verspätete Krankschreibung
Ein Arzt muss ein Attest ausstellen - sonst ist man nicht krankgeschrieben beim Arbeitgeber. Foto: dpa
dpa
Koblenz. Was tun, wenn die Arztpraxis am Rosenmontag geschlossen ist, man aber eigentlich ein Attest braucht? Muss man sich dann im Krankenhaus krankschreiben lassen oder reicht es, am nächsten Tag das Attest nachzureichen?
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Braucht ein Versicherter ein Verlängerung seiner Krankschreibung, muss er sich sogar an einem Rosenmontag darum kümmern. Das entschied das Sozialgericht Koblenz rechtskräftig, wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte. Die Richter gaben damit bereits im April einer Krankenkasse Recht, die ein verspätetes Attest nicht akzeptiert hatte.