Mainz – Ein Hartz-IV-Empfänger, dessen Kind in den USA lebt, hat unter bestimmten Bedingungen nur Anspruch auf einen bezahlten Besuch pro Jahr in Amerika. Das entschied das rheinland-pfälzische Landessozialgericht nach einer Mitteilung vom Donnerstag in Mainz.
Seit 2009 lebt das inzwischen siebenjährige Kind mit seiner Mutter in den USA. Der Mann hat gemeinsam mit seiner Ex-Frau das Sorgerecht. Er hat unter Voraussetzungen viermal im Jahr an sieben Tagen das Umgangsrecht in den USA.
Als die Frau 2007 nach Berlin gezogen war, hatte das Jobcenter die Kosten für das Umgangsrecht mit dem Kind übernommen – nach dem Umzug in die USA nicht mehr. Das Landessozialgericht verpflichtete das Jobcenter dann, zwei Besuche innerhalb des nächsten halben Jahres zu bezahlen. Der Sozialhilfeträger übernahm auch einen weiteren Besuch mit rund 1000 Euro Kosten, weigerte sich aber bei der nächsten Reise zu zahlen. Mit Recht, entschieden Sozialgericht Koblenz und das Landessozialgericht am 20. Juni.
Der Umfang der Kostenübernahme muss nach Ansicht der Richter im Einzelfall entschieden werden – in diesem Fall seien noch drei weitere Kinder vorhanden, und der Mann könne auch per Video mit seinem Kind in den USA sprechen. Die Kosten für vier USA-Reisen pro Jahr würden zudem 35 Prozent des Einkommens eines Durchschnittsverdieners ausmachen.