Ein Zahnarzt, der in einer Bereitschaftsdienstzentrale freiwillig auf Honorarbasis aushilft, muss Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Das hat das Bundessozialgericht Ende Oktober entschieden. Jetzt wird klar: Das Urteil birgt gewaltigen Sprengstoff für die Arztpraxen auch in Rheinland-Pfalz. Die Ärzte warnen vor einem Kollaps der Gesundheitsversorgung. Das sind die Gründe.
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Jetzt steht es fest: Ein Urteil des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht von Poolärzten in den Bereitschaftsdiensten von Mitte Oktober hat unmittelbare Folgen auch für Rheinland-Pfalz. „Handelt der Bundesgesetzgeber jetzt nicht schnellstmöglich, dann müssten alle niedergelassenen Praxen die Dienste der Poolärzte übernehmen.