Urteil: Hartz IV-Antrag auf Kostenübernahme gescheitert - VW-Bus keine Wohnung

Er lebte im VW-Bus - doch mit dem Antrag auf Kostenübernahme für KFZ-Kosten & Co. scheiterte der Hartz-IV-Empfänger beim Jobcenter. Ein Gericht entschied: Der Bus gilt nicht als Wohnsitz (Symbolfoto).
Thomas Reimer –
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