Eitelborn
Urteil: Golfclub muss den Platz auf der Denzerheide nicht räumen

Das Clubhaus gehört seit 1977 dem MGC Bad Ems.

Frey-Pressebild

Eitelborn. Die Räumungsklage vom Golfplatzbesitzer Bernhard Ehl gegen den Mittelrheinischen Golfclub Bad Ems wurde vom Landgericht Koblenz als unbegründet abgewiesen. Damit kann der Club den traditionsreichen Platz auf der Denzerheide hoch über Bad Ems weiter nutzen. 

Von unserer Redakteurin Ursula Samary Der damit gültige Pachtvertrag läuft noch bis Ende 2020. Ehl hatte Ende 2007 den Platz für 2,25 Millionen Euro von der defizitären Staatsbad GmbH Bad Ems erworben, den der Club bereits seit Jahrzehnten pachtet.

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