Trierer Urteil aufgehoben: Kein generelles Bleiberecht für Syrer
Rheinland-Pfalz
Trierer Urteil aufgehoben: Kein generelles Bleiberecht für Syrer
Rheinland-Pfalz. Jetzt gilt auch in Rheinland-Pfalz: Nicht jeder anerkannte syrische Flüchtling hat Anspruch auf längeres Bleiberecht. Das urteilt das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz.
Aktualisiert am 17. Dezember 2016 09:45 Uhr
Damit gibt es eine neue Linie für das erstinstanzliche und zentral zuständige Trierer Verwaltungsgericht vor und bestätigt die Anerkennungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Spannung liegt in der Luft, als drei anerkannte syrische Flüchtlinge leise im OVG Platz nehmen.