Trierer Urteil aufgehoben: Kein generelles Bleiberecht für Syrer

Nach dem ersten Willkommen der syrischen Flüchtlinge beschäftigen sich Gerichte jetzt mit ihrem Bleiberecht. Denn das Bundesflüchtlingsamt will vielen nur noch einen eingeschränkten Schutz in Deutschland gewähren.
dpa
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