Rheinland-Pfalz
Trierer Urteil aufgehoben: Kein generelles Bleiberecht für Syrer

Nach dem ersten Willkommen der syrischen Flüchtlinge beschäftigen sich Gerichte jetzt mit ihrem Bleiberecht. Denn das Bundesflüchtlingsamt will vielen nur noch einen eingeschränkten Schutz in Deutschland gewähren. 

dpa

Rheinland-Pfalz. Jetzt gilt auch in Rheinland-Pfalz: Nicht jeder anerkannte syrische Flüchtling hat Anspruch auf längeres Bleiberecht. Das urteilt das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz.

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Damit gibt es eine neue Linie für das erstinstanzliche und zentral zuständige Trierer Verwaltungsgericht vor und bestätigt die Anerkennungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Spannung liegt in der Luft, als drei anerkannte syrische Flüchtlinge leise im OVG Platz nehmen.

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