Mainz/Koblenz - Nass = rutschig. Klare Sache, findet das Oberlandesgericht in Koblenz. Eine Frau hatte nämlich gegen den Betreiber des Mainz-Strandes geklagt, weil sie auf einer Treppe ausgerutscht war und sich das Handgelenk brach.
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Mainz/Koblenz – Der Betreiber des Mainz-Strands am Rheinufer muss einer Frau keinen Schadensersatz zahlen, die beim Public Viewing währen der Fußball-Weltmeisterchaft 2010 auf einer nassen Treppe ausrutschte, in den Rhein stürzte und sich dabei unter anderem das Handgelenk brach.