Schweinehälften in einem Kühlhaus: Schlachtabfälle, die nicht für den Verzehr geeignet sind, müssen sachgerecht in die Tierkörperbeseitigung gegeben werden (Symbolfoto). Bernd Thissen/dpa
Schlachtabfälle oder tote Tiere aus der Landwirtschaft müssen sachgerecht beseitigt werden – zum Schutz vor Krankheiten. Doch die zu entsorgenden Mengen gehen zurück, die Fixkosten sind hoch. Nun soll die Tierkörperbeseitigung neu organisiert werden.
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Ob tote Tiere aus der Landwirtschaft, verstorbene Haustiere oder Schlachtabfälle vom Metzger – mit diesen sterblichen Überresten muss, etwa zur Prävention vor Krankheiten, sachgerecht umgegangen werden. Sie sind ein Fall für die Tierkörperbeseitigung.