Ladenöffnungsgesetz in RLP
Sonntags einkaufen wird leichter, Autos bleiben dreckig
Einkaufen soll in Rheinland-Pfalz bald auch sonntags erlaubt sein – unter bestimmten Bedingungen. Waschanlagen bleiben aber sonntags geschlossen (Symbolfoto).
Marcus Brandt. Marcus Brandt/dpa

Die Ampel-Landesregierung reformiert das Ladenöffnungsgesetz: Einkaufen soll in Rheinland-Pfalz bald auch sonntags erlaubt sein – unter bestimmten Bedingungen. Waschanlagen bleiben aber sonntags geschlossen.

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Sonntage sind in Rheinland-Pfalz heilig. Per Landesverfassung sind sie als Tage der „religiösen Erbauung, seelischen Erhebung und Arbeitsruhe“ gesetzlich geschützt. Davon gibt es jedoch einige Ausnahmen – etwa für die Landwirtschaft, die Bahn oder auch Videotheken.

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