Ob das Land den Katastrophenschutz hätte gewährleisten müssen oder nicht, ist Thema im Untersuchungsausschuss
Thema im U-Ausschuss: Hätte das Land den Katastrophenschutz gewährleisten müssen oder nicht?
Die Sommerpause ist vorüber, der Untersuchungsausschuss des Landtags zur Flutkatastrophe hat seine Arbeit wieder aufgenommen. Am 25. Sitzungstag ging es um knifflige juristische Einschätzungen und erneut um die Frage, wer für die Einsatzleitung zuständig war.
dpa

Rheinland-Pfalz. Wer war während der verheerenden Flutkatastrophe im Ahrtal im vergangenen Jahr, bei der 134 Menschen starben, zuständig? Nach einer mehrwöchigen Sommerpause hat sich der Flutuntersuchungsausschuss (U-Ausschuss) erneut mit dem Thema der Einsatzleitung beschäftigt.

Aktualisiert am 09. September 2022 08:05 Uhr

Es geht nach wie vor um die Frage, ob das Land – und damit die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) – (automatisch) für den Katastrophenschutz und das Katastrophenmanagement zuständig war und damit die Einsatzleitung von den Kommunen hätte übernehmen müssen.

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