Markus Thielgen, Psychologe an der Polizeihochschule auf dem Hahn/Hunsrück, sagte: „Wir dachten erst, Tattoos sind in der Mitte der Gesellschaft angekommen.“ Aber offenbar seien Vorstellungen im Unterbewusstsein beständiger als gedacht – sogar unabhängig vom Alter der Befragten.
Laut dem Leiter der Polizeihochschule, Friedel Durben, kann die Studie speziell zum Körperschmuck von Polizeibeamten auch Gerichten eine Orientierung geben – denn die Rechtsprechung ist in Deutschland bisher nicht einheitlich. Bislang sind den Polizeibeamten in Rheinland-Pfalz nach einem Rundschreiben von 2014 nur dann Tattoos erlaubt, wenn sie auch beim Tragen kurzärmeliger Hemden nicht zu sehen sind.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf befand indes im Mai, dass eine große Tätowierung auf dem Unterarm kein Grund für den Ausschluss vom Polizeidienst ist (Az.: 2 K 15637/17). Es gab einem Kommissaranwärter Recht, den das Land Nordrhein-Westfalen wegen seiner Löwenkopf-Tätowierung zunächst nicht zur Ausbildung zugelassen hatte. Laut der Polizeihochschule Rheinland-Pfalz wird jedoch die zuständige NRW-Behörde prüfen, ob sie sich gegen die Gerichtsentscheidung juristisch wehrt – auch mithilfe der Ergebnisse der rheinland-pfälzischen Studie.