Steuerzahlerbund und Eigentümerverband wollen Musterklage auch in Rheinland-Pfalz - Landesamt: Keine Probleme für Gemeinden
Studie von Verfassungsrechtler Kirchhof: Grundsteuermodell ist verfassungswidrig
Frist läuft ab: Vermieter können Grundsteuererlass beantragen
In Rheinland-Pfalz folgten auf rund 921.000 verschickte Bescheide zur Grundsteuer bisher rund 103.000 Einsprüche. Foto: Christin Klose/dpa
Christin Klose. picture alliance/dpa/dpa-tmn

Dem Fiskus droht in vielen Bundesländern eine Klagewelle wegen der neuen Grundsteuer – auch in Rheinland-Pfalz. Der Verfassungsrechtler Gregor Kirchhof hält das in elf Ländern angewandte Gesetz des Bundes für verfassungswidrig.

In einer Studie im Auftrag des Steuerzahlerbunds und des Eigentümerverbands Haus und Grund kommt der Verfassungsrechtler Gregor Kirchhof zum Schluss, dass das Bundesgesetz zur Reform der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Die Verbände wollen auf dieser Basis in fünf Ländern mit Musterklagen vor Gericht ziehen – in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Berlin und Sachsen.

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