Rheinland-Pfalz. Wie kann die Polizei entnervten Nachbarn helfen, falls jemand mitten in der Nacht die Musikanlage dröhnen lässt oder mit dem Presslufthammer hantiert? Die überraschende Antwort: Wenn der rücksichtslose Störer der Nachtruhe uneinsichtig ist, das Mahnen der Streifenbeamten missachtet und sie nicht in die Wohnung lässt, ist die Polizei relativ machtlos.
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Denn sie darf sich in diesem Fall nicht einfach Eintritt verschaffen und notfalls die Lärmquelle konfiszieren. Dies ist nach dem rheinland-pfälzischen Polizeigesetz nicht erlaubt. Die amtliche Ohnmacht stößt häufig auf massives Unverständnis der Betroffenen, die nicht schlafen können.