Rheinland-Pfalz. Wie kann die Polizei entnervten Nachbarn helfen, falls jemand mitten in der Nacht die Musikanlage dröhnen lässt oder mit dem Presslufthammer hantiert? Die überraschende Antwort: Wenn der rücksichtslose Störer der Nachtruhe uneinsichtig ist, das Mahnen der Streifenbeamten missachtet und sie nicht in die Wohnung lässt, ist die Polizei relativ machtlos.
Denn sie darf sich in diesem Fall nicht einfach Eintritt verschaffen und notfalls die Lärmquelle konfiszieren. Dies ist nach dem rheinland-pfälzischen Polizeigesetz nicht erlaubt. Die amtliche Ohnmacht stößt häufig auf massives Unverständnis der Betroffenen, die nicht schlafen können.