Rheinland-Pfalz
Streit um Touristenfahrten am Nürburgring geht vor das OLG

Der ausgesperrte Holländer, der seine Autos nicht über die Nordschleife fliegen lassen durfte: Ron Simons klagte gegen das Hausverbot.

rsrnurburg.com

Nürburgring/Koblenz - Der Streit um Touristenfahrten auf der Nordschleife des Nürburgrings geht weiter. Das Oberlandesgericht Koblenz entscheidet nun neu, ob Anbieter Ron Simons ausgesperrt werden darf. 

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Nürburgring/Koblenz – Der Streit um Touristenfahrten auf der Nordschleife des Nürburgrings geht weiter. Das Oberlandesgericht Koblenz entscheidet nun neu, ob Anbieter Ron Simons ausgesperrt werden darf.

Ron Simons, Chef und Inhaber einer Firma, die am Nürburgring und in Spa Sportwagen vermietet, hat seit dem Sommer 2010 auf der Strecke in der Eifel Haus- bzw- Zugangsverbot und darf keine Fahrten mehr für seine Kunden aus aller Welt anbieten.

Mit einem Antrag auf Einstweilige Verfügung dagegen war er auch am 30. Dezember am Landgericht Mainz gescheitert. Am Donnerstag, 24. März, um 10 Uhr überprüft das Oberlandesgericht Koblenz im Dienstgebäude II, Saal 10, diese von vielen Fans der Nordschleife mit Spannung verfolgte Frage. Im Prinzip geht es darum, ob hier ein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt oder nicht.

Die für den Betrieb des Nürburgrings verantwortliche Automotive GmbH von Jörg Lindner und Kai Richter argumentiert mit Vertragsverletzungen durch Simons Unternehmen. Simons und Kritiker vermuten etwas anderes dahinter: Es gehe darum, Konkurrenz auszuschließen, um selbst das Geschäft zu machen. Grünen-Spitzenkandidaten Eveline Lemke hatte das Urteil kritisiert, weil nun „die neuen Herren Hausverbote einsetzen dürfen, um etablierte Unternehmen aus dem Ring zu drängen“. Es sei zu befürchten, dass die Nürburgring Automotive GmbH auf dem gleichen Weg weitere Konkurrenten ausschaltet.

Im Januar 2010 schien es, als sei ein länger schwelender Streit beigelegt. Es kam zu einer vorläufigen Gestattungsregelung“, mit der in der ein früheres Hausverbot aufgehoben wurde. Das Simons-Team durfte auch wieder für mehr Sicherheit als Beifahrer im Fahrzeug der Kunden in der ersten Runde mitfahren. Instruktoren-Fahrten über mehrere Runden wurden jedoch ausdrücklich nicht erlaubt.

Das sei aber nicht eingehalten worden, argumentiert die Automotive. Im August 2010 sprach sie das unbefristete Hausverbot aus: Simons Firma und deren Kunden dürfen nicht für Touristenfahrten auf die Nordschleife. Simons bestreitet die Instruktorenfahrten, dem Ring gehe es nur darum, das Geschäft selbst zu machen. Nach der Entscheidung des Landgerichts Mainz legt die Automotive auch noch in einer Stellungnahme bei Facebook öffentlich mit konkreten Vorwürfen nach: Grund fürs Hausverbot „waren und sind“ demnach neben den unerlaubten Instruktorenfahrten gravierende Sicherheitsmängel an eingesetzten Fahrzeugen, Kennzeichenmissbrauch, unerlaubte Instruktorenfahrten oder auch das Nichtanzeigen von verursachten Unfallschäden. Simons habe in der Vergangenheit auch versucht, Personen im Kofferraum seines Fahrzeugs einzuschmuggeln.

Das Landgericht Mainz hatte sich in seiner Begründung darauf gestützt, dass Mitarbeiter von Simons Firma tatsächlich Instruktorenfahrten unternommen hätten. Vertragsverletzung, ein Grund für das Hausverbot. Doch Simons ist in die Berufung gegangen. (law)

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