Nach dem Urteil der Verfassungsrichter bleiben die zehn mobilen Radargeräte im Land überall weiter in Betrieb
Streit um mobile Blitzer: Jetzt muss Bundesgerichtshof entscheiden
Mobile Blitzgeräte im Land: Sie bleiben in Betrieb, auch wenn ein Streit um ihre nachweisliche Fehlerfreiheit in Karlsruhe landen wird. Archivfoto: Döring
Markus Döring

Rheinland-Pfalz. Von dem mit Spannung erwarteten Blitzerurteil der rheinland-pfälzischen Verfassungsrichter gehen zwei Signale aus: Sie machen mit einem deutlichen Richtungspfeil den Weg zur höchstrichterlichen Entscheidung beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe frei, um in Deutschland für einheitliches Recht zu sorgen. Aber die Autofahrer sind auch gewarnt: Die zehn mobilen Blitzgeräte, die nach der Beschwerde eines Autofahrers zu wenige überprüfbare Messdaten speichern, bleiben weiter in Betrieb – vorerst auch technisch unverändert.

Vor dem Verfassungsgerichtshof (VGH) hat ein Fahranfänger, der bei Wittlich auf der A 1 vor einer Baustelle 34 km/h zu schnell unterwegs war und geblitzt wurde, in der Sache nur teilweise Erfolg. Allerdings bleibt vorerst wieder offen, ob ein Bußgeld von 120 Euro samt einem Punkt in Flensburg fällig werden, sagt sein Anwalt.

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