Im April 2024 hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz bei einer Pressekonferenz die Gründe dafür erläutert, warum gegen den ehemaligen Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), keine Anklage erhoben werden wird. Thomas Frey/dpa
Eine neue Stimme hat sich zur Ermittlungseinstellung gegen den Ex-Ahrtal-Landrat eingeschaltet: Thomas Grosse-Wilde, ein Strafrechtler von der Uni Bonn. Im Gespräch mit unserer Zeitung erklärt er, warum er glaubt, dass eine Anklage möglich wäre.
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Es gibt neue Entwicklungen in Sachen strafrechtliche Aufarbeitung der Ahr-Flut: In die Debatte um die Frage, ob Anklage gegen den ehemaligen Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), erhoben werden muss, hat sich nun ein Vertretungsprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht von der Universität Bonn eingeschaltet: Thomas Grosse-Wilde (44).