Witwensplitting: Der Mann einer Leserin ist zu Jahresbeginn gestorben. Das Paar war bisher von der Steuer befreit, weil das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag (für Paare 2020: 18.816 Euro) lag. Sie will wissen, ob sie jetzt eine Steuererklärung machen muss. Damit kann sie bei gleichbleibenden Verhältnissen bis 2023 warten. Denn im Todesjahr selbst gilt noch der Splittingtarif, ein Jahr danach das sogenannte Witwensplitting und damit weiter der Grundfreibetrag für Ehepaare, kann Steuerberaterin Willig beruhigen.
Erhaltungsaufwand: Im anderen Fall hat jemand das Haus der Eltern geerbt. Um es aber vermieten zu können, sind nach Jahrzehnten Renovierungen notwendig, nicht nur im Bad. Wie soll man die Kosten abschreiben? Da kann die Steuerberaterin pauschal nur sagen, dass man die Abschreibung der Kosten auch auf zwei bis fünf Jahre verteilen kann, um die Steuerlast zu senken und mit den Mieteinnahmen zu verrechnen. Um zu prüfen, was im Einzelfall am besten ist, lohnt sich eine professionelle Beratung einer Kanzlei, lautet der Rat. Denn die Frage muss durchgerechnet werden.
Freiwillige Renteneinzahlung: Will jemand eine größere Summe freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen, um zunächst Steuern zu sparen und dann früher in Rente zu gehen, lohnt sich ebenfalls professioneller Rat, um den steuerlichen Vorteil zu ermitteln und keine ungewisse Wette mit der Rentenversicherung einzugehen.
Homeoffice: Jemand hat sich Ende 2020 einen Computer gekauft, ist aber erst seit 2021 mit seiner Frau im Homeoffice. Kann er die Ausgabe bei den Werbungskosten trotzdem für 2020 angeben? Ja, lautet die klare Antwort zu dieser Investition ins Berufsleben.
Reisekosten: Wenn 2020 eine mehrtägige Fortbildung möglich war, lassen sich Reisekosten bei der Steuer abrechnen, nicht nur die tatsächlichen Fahrtkosten. Für die Verpflegung gilt am An- und Abreisetag die Pauschale von jeweils 14 Euro (statt 12 Euro wie früher). Für Tage dazwischen gibt es pauschal je 28 Euro, wenn der Arbeitgeber dies nicht ersetzt hat.
Lohnersatzleistungen: Wer Kurzarbeiter-, Kranken-, Eltern- oder Arbeitslosengeld von mehr als 410 Euro im Kalenderjahr erhält, ist gesetzlich zur Steuererklärung verpflichtet. Das gilt auch für Aufstockungsbeiträge in Altersteilzeit, wie Steuerberaterin Michel einem Anrufer erklärte. Nach der Rekordzahl von Kurzarbeitern im Jahr 2020 taucht immer wieder die Frage auf, warum das steuerfreie Kurzarbeitergeld eigentlich zu einer Steuernachzahlung führen kann. Die Erklärung: Während einer Kurzarbeit erhalten Arbeitnehmer ein gekürztes Gehalt plus das Kurzarbeitergeld, das die Bundesagentur für Arbeit über Beiträge finanziert. Die Folge: Für den geminderten Lohn wird auch entsprechend weniger Lohnsteuer abgeführt und vom Kurzarbeitergeld zunächst – anders als beim üblichen Gehalt – keine Steuer abgezogen. Bei der Steuererklärung rechnen die Finanzämter das Kurzarbeitergeld fiktiv zum Lohn des Arbeitgebers hinzu. So kann das Kurzarbeitergeld am Ende den persönlichen Steuersatz erhöhen, mit dem man sein restliches Einkommen versteuern muss. Wie eine junge Mutter berichtet, hat sie Geld zurückgelegt. Ob es reicht, kommt auf ihren persönlichen Fall an, hört sie. Pauschal lässt sich dies eben auch von Expertinnen am Telefon nicht einfach sagen.