Limburg
Staatsanwaltschaft legt nach Geisterfahrer-Urteil Revision ein

Die Unfallstelle auf der B 49 zwischen Limburg-Offheim und Ahlbach.

Dieter Fluck 

Limburg. Nach der Verurteilung eines Geisterfahrers zu lebenslanger Haft hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Das teilte das Landgericht Limburg am Dienstag mit. Zur Begründung sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, man wolle überprüfen lassen, ob nicht auch die besondere Schwere der Schuld hätte festgestellt werden müssen.

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Im diesem Falle würde eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließen. Wann über die Revision entschieden wird, war zunächst unklar.
Das Landgericht hatte den 45-Jährigen vergangene Woche wegen Mordes schuldig gesprochen.

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